wort.lu | Lëtzebuerg | Saftige Geldstrafen für illegale Preisabsprachen
 
Cité Judiciaire
08.03.2010 18:14 Uhr

Saftige Geldstrafen für illegale Preisabsprachen

Fliesenleger teilten lukratives Geschäft untereinander auf



Foto: Serge Waldbillig
Beim Bau der Cité Judiciaire hatten sieben Fliesenlegerbetriebe die Preise untereinander abgesprochen.

(str) - Wegen illegaler Preisabsprachen sind sieben Luxemburger Betriebe vom nationalen Wettbewerbsrat zu Geldstrafen von insgesamt 145 000 Euro verurteilt worden. Wie der Wettbewerbsrat in seiner Pressemitteilung schreibt, haben die Firmen sich das lukrative Geschäft untereinander aufgeteilt.

Für die zu verrichtenden Arbeiten hat bei den Ausschreibungen dann jeweils eine Firma ein ernsthaftes Angebot unterbreitet, während alle anderen ein höheres Scheinangebot einreichten.

Auch nachdem sich ein erster Verdacht erhärtete, hätten die Firmen versucht, ihre Preise durch getürkte Marktanalysen zu rechtfertigen, schreibt der „Conseil de la Concurrence“. Das Verhalten der beanstandeten Betriebe habe das freie Spiel der Konkurrenz verhindert. Dies könne sich in der Folge auf die Preise, die Qualität, die Innovationen und den Wettbewerb auswirken. Deshalb seien derartige Absprachen auch vom Gesetz verboten, auch wenn sie sich nicht unmittelbar auf die Preis auswirken.

145 000 Euro Geldbuße

Zehn Firmen waren ursprünglich unter den Verdacht illegaler Preisabsprachen geraten. Drei der zehn Betriebe wurde inzwischen eine weiße Weste attestiert. Gegen sieben Firmen wurde ein Bußgeld von insgesamt 145 000 Euro verhängt.

25 000 Euro müssen Andreosso Carrelages, De Cilia Les Carrelages & Cie und Maroldt bezahlen. Gegen Carrelages Wedekind und Marc F. Decker wurden 20 000 Euro Strafe verhängt. Carrelages Bintz und Carrelages Willy Pütz müssen 15 000 Euro zahlen.

Mehr zum Thema

Dabei profitiert Carrelages Willy Pütz von einem 50-prozentigem Nachlass beim Bußgeld, weil die Firma gleich nach dem ein erster Verdacht aufgekommen war, eng mit den Ermittlern zusammengearbeitet hatte.

Die Entscheidung des Wettbewerbsrats kann im Wortlaut unter www.concurrence.lu nachgelesen werden.

Ihre Meinung zum Thema

( 3 )
  • Sieven .. meint:
    09.03.2010, 08:32 Uhr
    25000€ Strof... waat ass daat dan schon fir een Plätterchersléer? Déi laachen sech jo freckt an maachen déi nächsten Kéier rem genau dat selwecht mat deem Ennersched dat se hir eventuell Stof och nach an der Offer dobäi rechnen.
  • Pater Noster meint:
    08.03.2010, 22:20 Uhr
    Et ass jo och kee Geheimnis dass bei Ausschreiwunge vu Staat a Gemengen oft gutt dropgeschloe gëtt.
  • Becher-Lein Jean meint:
    08.03.2010, 18:40 Uhr
    145.000 Euro eleng bei de Plätterchersléér, huet vlaicht een dru geduecht datt nach mindestens 14 aaner "corps de métier" mat am Geschäft waren ....... Plättercher dierften net dei essentiel daier Sachen geiwiescht sin !