wort.lu | Lëtzebuerg | Wiederholungstäter muss ins Gefängnis
 
Fahrverbot bis 2042
08.03.2010 12:14 Uhr

Wiederholungstäter muss ins Gefängnis

(str) - Bei einer Verkehrskontrolle am Potaschberg in Grevenmacher trafen Polizeibeamte kurz nach 18 Uhr auf einen Autofahrer, der keinen Führerschein vorzeigen konnte. Eine genauere Überprüfung ergab, dass der Mann noch niemals im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Zudem war er vor Gericht zu einem Fahrverbot bis 2042 verurteilt worden. Da er sich dennoch hinters Steuer gesetzt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft den Wiederholungstäter verhaften.

Ihre Meinung zum Thema

( 2 )
  • Sacha B. meint:
    10.03.2010, 11:12 Uhr
    Wann een ëmmer an ëmmer erëm ouni Führerschein fiert, da kommen eben esou Fahrverboter dobäi eraus. An dann nach ëmmer mam Auto fueren, wéisou also soll de Mann, deen sech iwwer alles ewechsetzt, jemols nach emol dierfen legal mam Auto fueren ?
  • .. FEIERFUES meint:
    08.03.2010, 20:45 Uhr
    Was soll das alles? Fahrverbot bis 2024? Hört sich an wie ein "Madoff"-Urteil ... Wenn das so weitergeht, ist man in Luxemburg bald den Führerschein los, bevor man überhaupt geboren ist. Der (in Sachen Alkohol) am Steuer eindeutig vorbestrafte Generalstaatsanwalt (16 Monate Führerscheinentzug - AUF BEWÄHRUNG - und läppische 1.000 Euro Bussgeld, ein Pappenstiel in Anbetracht des obersten Gesetzeshüters) sollte hierzu einmal "nüchtern" Stellung nehmen ...