Europäische Wasserrahmenrichtlinie, Wasserbewirtschaftungsplan, kostendeckender Wasserpreis – drei Begriffe, die seit Monaten Bestandteil der heimischen Tagespresse sind. Bloß: Vorstellen können sich die meisten Bürger bislang nur wenig unter diesen mittlerweile zu politischen Schlagwörtern herangereiften Bezeichnungen.
Die Informationspolitik der zuständigen Behörden zum entsprechenden Gesetz vom Dezember 2008 darf in diesem Zusammenhang teilweise als recht dürftig bezeichnet werden, zumal auch viele kommunale Würdenträger eigenen Angaben zufolge nicht ausreichend über den Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Konsequenzen, die deren Umsetzung für Land und Leute haben wird, „gebrieft“ wurden. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Bürgern, die in dem ab dem 1. Januar 2011 zu entrichtenden „kostendeckenden Wasserpreis“ fälschlicherweise eine getarnte zusätzliche Steuer sehen.
Fakt ist, dass Bürger mäßig besiedelter und topografisch benachteiligter Regionen des Landes künftig für das kühle Nass aus dem Wasserhahn zum Teil stärker zur Kasse gebeten werden. Eine gesamteuropäische Maßnahme, die verständlicherweise derzeit manch einem Betroffenen sauer aufstößt, zumal ein nach Verbrauch gestaffelter Wasserpreis (beispielsweise für kinderreiche Familien) – der von manchen Gemeinden derzeit als Alternative befürwortet wird – vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips nicht logisch und wohl auch aus diesem Grund nicht möglich ist. Finanziell benachteiligte Haushalte sollen jedoch nicht im Regen stehen gelassen werden: Als eine Art soziales Fangnetz sieht das entsprechende Gesetz vor, betroffenen Bürgern bei Bedarf finanziell unter die Arme zu greifen.
Zieht man im Rahmen der teils hitzig geführten Diskussionen um die Kostendeckung jedoch in Betracht, dass die blaue Flut, die aus den Wasserhähnen strömt, durchweg Trinkwasserqualität hat, drängt sich der Vergleich des Tarifs für Leitungswasser mit jenem für im Handel erhältliches Mineralwasser auf: Ein Fuder aus dem Wasserhahn kostet derzeit in etwa so viel wie ein Liter aus dem Supermarkt. Daran stört sich kaum einer. Und nach dem Inkrafttreten des kostendeckenden Wasserpreises dürften 1 000 Liter Leitungswasser im „schlimmstmöglichen“ Fall preislich einem Sixpack Mineralwasser einer angesagten Marke entsprechen. An hochpreisigen trendigen Lebensmitteln haben sich bislang auch nur wenige gestört. Der Preis für Trinkwasser aus der Flasche wird generell nicht hinterfragt – im Gegensatz zum Preis für Leitungswasser.
Ein willkommener – und von den Erfindern der EU-Wasserrahmenrichtlinie (die auf das Jahr 2003 zurückgeht) wohl auch beabsichtigter – Nebeneffekt des Verbraucherprinzips beim Leitungswasser könnte die Rückbesinnung auf den eigentlichen Wert des Wassers sein: Dass dieses nicht so ohne weiteres aus dem Wasserhahn strömt! Dass es dafür wartungs- und somit kostenintensiver Infrastrukturen bedarf!
Wenn die Wellen des kostendeckenden Wasserpreises wieder abgeebbt sein werden und sich Ottonormalverbraucher eingehend mit der Zusammensetzung desselben auseinander gesetzt haben wird, wird die kostbare Flut dann hoffentlich in einem anderen Licht erscheinen. Und der Umgang damit wird sicherlich ein bewussterer sein. Dann hätte diese Art der Pädagogik via das Portemonnaie ihr Ziel nicht verfehlt.
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