(c.g.f.) - Am 10. Februar wies das Luxemburger Verfassungsgericht die Einwände der Umweltorganisation Greenpeace gegen die geplante Verlegung einer Stromleitung zwischen dem französischen Houssigny und Esch/Alzette und die damit einhergehenden Abholzmaßnahmen als unzulässig ab.
Nach dem Gerichtsurteil wurde nun am vergangenen Mittwoch mit dem Abholzen für die Trasse zur Verlegung der geplanten Stromleitung begonnen. Diese Arbeiten wurden gestern in Höhe von Differdingen von Greenpeace gestoppt. Umweltaktivisten stellten sich mit Transparenten mit den Aufschriften „Scène du crime“ und Réserve naturelle Natura 2000“ vor den Bagger, der dabei war die Schneise von Gehölz und Gesträuch zu befreien, die für die unterirdische Verlegung der Leitung auf einer Länge von zwölf Kilometern notwendig ist.
Die Arbeiten wurden auf dem Territorium der Gemeinde Differdingen in einer Zone, die als „Zone Habitats DifferdangeEst-Prënzebierg/Anciennes mines et carrières“ klassiert ist, durchgeführt. Das Gebiet wurde 2004 im Rahmen des „Geflechtes Natura 2000“ als „Zone spéciale de conservation“ klassiert. Hierdurch soll nun die von Sotel geplante Hochspannungsleitung von 225 kV führen, damit sich das Unternehmen ans französische Netz anschließen kann.
Greenpeace-Präsident Roger Spautz bedauerte, dass in diesem für die Biodiversität sensiblen Gebiet, eine unzureichende Studie über die nachhaltige Auswirkung dieser Stromleitung gemacht wurde. Nach dem großherzoglichen Reglement vom 6. November 2009 sind Arbeiten in solchen Zonen nur im Bezug auf die Gesundheit der Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder zum wesentlichen Naturschutz möglich. Die begonnen Arbeiten würden ausschließlich aus Privatinteressen geführt, was Greenpeace als absoluten Verstoß gegen dieses Reglement wertet.
Verachtend sei weiter, dass die Schneise weitaus breiter als die erlaubten sechs Meter sei. Der Stahlkonzern ArcelorMittal, der die Verlegung der sogenannten „Ligne Moulaine-Sotel“ in Auftrag gegeben hat, reagierte gestern Nachmittag per Pressemitteilung auf die Aktion von Greenpeace. Laut ArcelorMittal, würde die Verlegung der Leitung gemäß nationaler Gesetzgebung und sämtlicher ministerieller Genehmigungen durchgeführt. Auch würden alle Umweltrichtlinien berücksichtigt sowie die Lebensqualität der Anrainer respektiert.