(gs) - Am Bezirksgericht Luxemburg ist am Montag gegen einen 21-jährigen Luxemburger verhandelt worden, der während mindestens einem Jahr sexuellen Kontakt zu seiner heute 14-jährigen Halbschwester unterhalten haben soll. Wegen Vergewaltigung und Unzucht mit Minderjährigen drohen dem Angeklagten nun 13 Jahre Gefängnis mit teilweisem Haftaufschub.
Die Anwältin der Zivilpartei, Me Sonja Vinandy, schilderte in ihrem gestrigen Plädoyer die Leiden eines jungen Mädchens, das sich nicht mehr anders aus seiner Situation zu helfen wusste, als sich selbst zu verletzen und sich mit einer Rasierklinge an beiden Armen zu „ritzen“. Auf die Verletzungen aufmerksam geworden, stellten die Eltern ihre Tochter im vergangenen Jahr zur Rede, woraufhin die nach langwierigem Nachfragen vom regelmäßigen Missbrauch durch ihren Halbbruder erzählte.
Während mindestens einem Jahr – der geständige Angeklagte spricht von zwölf Monaten, das vermeintliche Opfer von fast vier Jahren – drängte der Beschuldigte seine damals zwölf oder, je nach Zeitpunkt der ersten Übergriffe, neun Jahre alte Halbschwester zu sexuellen Handlungen. Dabei wendete er zwar nie Gewalt oder Drohungen an, trotzdem hatte das Mädchen nach eigenen Aussagen Angst und ließ infolgedessen den Missbrauch stillschweigend über sich ergehen.
Der Beschuldigte selbst erklärte am Montag unter Tränen vor dem Richterpult, dass er selbst nicht wisse, was ihn damals zu den Taten gedrängt habe, er sei sich jedoch schnell bewusst gewesen, dass sein Verhalten falsch sei. Den Nicht-Widerstand seiner Halbschwester habe er stets als Einwilligung gedeutet. Noch immer könne die heute 14-Jährige nur schwer über die Vorfälle reden, die sie damals aus Angst einfach über sich hatte ergehen lassen, erklärte Me Sonja Vinandy in ihrem Plädoyer. Neben den psychischen Folgen der sexuellen Übergriffe besteht zudem die Möglichkeit, dass der Geschlechtsverkehr in derart jungen Jahren auch irreparable körperliche Schäden hinterlassen habe.
In letzter Zeit habe das junge Mädchen nämlich unter Schmerzen im Unterleib zu leiden, eine ärztliche Untersuchung in den kommenden Wochen solle Klarheit verschaffen, so Me Vinandy. Die Resultate dieser Untersuchung sollen gegebenenfalls ins Dossier aufgenommen werden, wie der vorsitzende Richter Prosper Klein gestern sämtlichen Parteien zusicherte. In Vertretung des mutmaßlichen Opfers bzw. seiner Eltern forderte Me Vinandy einen moralischen Schadenersatz in Höhe von 50 000 Euro. Der Anwalt der Verteidigung, Me Jean Tonnar, bat das Gericht, dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe zu ersparen und verwies auf das psychatrische Gutachten, das dem jungen Mann im Falle einer entsprechenden Behandlung gute Chancen auf ein normales Leben und kein Rückfallrisiko attestierte.
Der am Montag vorgeladene Experte hatte zwar keine psychische Erkrankung beim Angeklagten festgestellt, ihn jedoch als verhaltensauffälligen Einzelgänger mit Hang zu Gewaltausbrüchen und schlechten Erfahrungen in Liebesdingen bezeichnet. In Vertretung der Staatsanwaltschaft bestand Substitutin Tania Ney jedoch auf einer teilweisen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung sowie Unzucht mit Minderjährigen und verwies auf die Leiden des jungen Mädchens und die zerbrochene Familiensituation.
Infolgedessen forderte die Staatsanwältin 13 Jahre Haft mit der Möglichkeit, einen Teil der Strafe zur Bewährung auszusetzen und dem Angeklagten eine psychatrische Behandlung zukommen zu lassen. Das Urteil der neunten Kriminalkammer unter Vorsitz von Richter Prosper Klein ergeht am 8. März.