Prozessauftakt am Bezirksgericht Luxemburg
03.11.2009 17:06 Uhr, aktualisiert 04.11.2009 08:27 Uhr

16 Millionen Euro in die eigene Tasche

62-jährige ING-Angestellte veruntreute während über 30 Jahren Geld von insgesamt 90 Bankkunden

Gilles Siebenaler


Foto: Marc Wilwert
Das ING-Finanzinstitut wird im laufenden Prozess nicht als Nebenkläger auftreten. Mehrere geschädigte Bankkunden, in der Hauptsache belgische Staatsbürger, waren hingegen als Zivilparteien gestern durch ihre Anwälte vor Gericht vertreten.

Am Bezirksgericht Luxemburg wird seit Dienstag der Prozess gegen eine 62-jährige Bankangestellte verhandelt, der zur Last gelegt wird, während 35 Jahren im großen Stil Geld von Bankkunden unterschlagen zu haben. Die Beschuldigte muss sich wegen Hausdiebstahls, Urkundenfälschung, Betrugs sowie Vertrauensmissbrauchs vor dem Zuchtpolizeigericht verantworten.

Nicht weniger als 16 Millionen Euro hat die Angeklagte zwischen 1969 und 2004 veruntreut, indem sie als Angestellte des „Crédit Européen“ – später BBL, heute ING – Geld von insgesamt 90 luxemburgischen und belgischen Kunden entgegengenommen und in ihre eigene Tasche gesteckt oder auf zwei ihrer Konten transferiert hat.

Erste Opfer im Familienkreis

Seinen Anfang nahm der Betrug im Jahre 1969, die ersten Opfer stammten aus dem unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten, in Person von Familienangehörigen und Freunden. Diese brachte sie mit der Aussicht auf verlockende Zinssätze dazu, ihr Erspartes zusammenzuklauben und es ihr anzuvertrauen. Anstatt das Geld zur Eröffnung eines Bankkontos für die neuen Kunden zu nutzen, wanderten die Scheine umgehend auf jene zwei Konten, die die Angeklagte unter Pseudonymen für sich selbst angelegt hatte.

Die nötigen Dokumente und Quittungen, um die Bankgeschäfte auch glaubhaft abwickeln zu können, hatte sich die Beschuldigte in der Firmenzentrale beschafft, ebenso alle nötigen Stempel, die sie in manchen Fällen auch ihren Arbeitskollegen entwendet hatte. Die Unterschriften auf den Bankdokumenten fälschte sie kurzerhand selbst.

Mit der Zeit und mit Unterstützung eines bekannten Geschäftsmannes weitete sie die Betrugsmasche aus und schaffte es nun auch, fremde Personen dazu zu bewegen, Kunde bei der ING zu werden. Um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen, verabredete sie sich mit ihren Opfern jeweils zwischen 12 und 14 Uhr in der Bankfiliale, wenn dort weniger Betrieb herrschte.

Forderte ein Kunde Auskünfte über sein Konto an, legte sie ihm einfach den Auszug eines ihrer Geheimkonten vor. Für den Fall, dass ein Kunde sein Geld abheben wollte, hatte sie einen Teil der Beute als Bargeldreserve in einem Koffer in ihrer Wohnung deponiert. Über 7,5 Millionen Euro konnten einige glückliche Opfer auf diesem Weg wiedererlangen. Den Großteil der restlichen 8 Millionen Euro hat die Beschuldigte im Laufe der Jahre jedoch mit vollen Händen ausgegeben. Nur knapp 460 000 Euro beschlagnahmte die Polizei auf den beiden Bankkonten, weitere 219 000 Euro wurden in der Wohnung der Angeklagten sichergestellt.

Schuhe, Handtaschen, Autos

Der Rest des erbeuteten Geldes war der 62-Jährigen, die belgischer Abstammung, aber seit 1994 im Besitz der Luxemburger Staatsbürgerschaft ist, und ihrer zwanghaften Kaufsucht zum Opfer gefallen. Am Ende ihres langjährigen Betrugs konnte sie etwa 200 Paar Schuhe und über 100 Handtaschen ihr Eigen nennen. Was vom restlichen Geld nicht für Reisen, Autos der Luxusklasse und Immobilien ausgegeben wurde, verprassten die Angeklagte und ihr dritter Lebenspartner, ein knapp 20 Jahre jüngerer Marokkaner, den sie zudem mit teuren Geschenken überhäufte, in Spielkasinos.

Im Jahre 2004 kurz vor ihrem Eintritt in den Vorruhestand, beichtete die Beschuldigte ihre Taten, zuerst ihrem Sohn, dann einer Freundin, ehe sie sich einem Anwalt anvertraute, der daraufhin die Polizei einschaltete. Am 17. September 2004 wurde sie von der Polizei verhaftet und saß ab dann zwei Jahre in Untersuchungshaft, aus der sie am 31. Juli 2006 provisorisch entlassen wurde.

Warum sie sich gerade zu diesem Zeitpunkt den Behörden stellte und inwiefern die Angeklagte in vollem Maße schuldfähig ist, darüber stritten auch die Experten vor Gericht. Der Psychologe, der im Auftrag der Verteidigung ein Gutachten der Beschuldigten erstellt hatte, erkannte in ihrer zwanghaften Kauf- und Spielsucht Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung und attestierte der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit.

Anders sah dies der psychologische Experte der Staatsanwaltschaft, der zwar ebenfalls einen starken Kaufzwang feststellte, jedoch die Angeklagte für voll schuldfähig hielt. Der gleichen Meinung war am Dienstag auch die vorsitzende Richterin Mylène Regenwetter.

Suche nach Anerkennung

Den labilen Seelenzustand der Frau führte der Experte der Verteidigung seinerseits auf ihre schwierige Kindheit und Jugend zurück, in der die Beschuldigte mit starkem Übergewicht zu kämpfen hatte und zudem den Anforderungen ihres autoritären Vaters nicht gerecht werden konnte. Die Folge seien Essstörungen und ein Minderwertigkeitskomplex gewesen, der sich bis ins Erwachsenenalter hielt.

Die Suche nach Anerkennung sah der Experte dann am Dienstag auch als Grundlage jener Taten, die nun vor Gericht verhandelt werden. Ziel der Angeklagten sei nicht gewesen, anderen Menschen zu schaden, sie wollte schlicht ein besseres Leben führen. Dabei standen für sie nicht die eigentlichen Luxusartikel im Vordergrund, sondern die Frau empfand tiefe Befriedigung, wenn sie als „reiche Dame“ in eine Boutique gehen konnte und dort „der rote Teppich für sie ausgerollt wurde“.

Vor Gericht zeigt sich die Beschuldigte geständig in allen Anklagepunkten. Am Mittwochnachmittag wird der Prozess, der auf insgesamt vier Sitzungen ausgelegt ist, fortgesetzt.

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