(jl) - Ein Gerichtsschreiber und eine Anwältin, die bis zu ihrer Suspendierung am Bezirksgericht in Diekirch tätig waren, müssen sich seit Donnerstag vor selbigem wegen Dokumentenfälschung und Unterschlagung von Geldern im Rahmen von Konkursverfahren verantworten.
Die beiden hatten zwischen 2006 und 2008 durch die Fälschung von Zins- und Aktivasummen in 18 Firmenkonkursbilanzen gemeinsam rund 140 000 Euro ergaunert, die sie sich anschließend untereinander aufgeteilt hatten. Der Gerichtsschreiber hatte über einen längeren Zeitraum zudem beschlagnahmte Gelder aus anderweitigen Prozessen entwendet, dies im Gesamtwert von rund 8700 Euro. Tatmotiv war bei beiden Beschuldigten offenbar Geldgier.
Aufgeflogen waren die Machenschaften erst, als der Gerichtsschreiber versucht hatte, eine zweite Anwältin für die Mittäterschaft bei Konkursverfahren zu überreden. Diese hatte daraufhin den Diekircher Gerichtsvorsteher Paul Konsbruck alarmiert, woraufhin Ermittlungen eingeleitet wurden.
Gaben beide Angeklagten die Taten zwar offen zu, so schoben sie sich die Initiativergreifung zu den Straftaten, für die beide bis zu fünf Jahren Haft riskieren, jedoch weiterhin gegenseitig zu. Während der Gerichtsschreiber angab, die Bilanzen im Auftrag der Anwältin gefälscht zu haben, erklärte diese, der Gerichtsschreiber habe sie unter Druck gesetzt, ihr keine Konkursverfahren mehr zukommen zu lassen. (Der „Greffier“ ist u.a. für die Verteilung von Konkursdossiers an einen als „Curateur“ agierenden Anwalt zuständig).
Der Prozess wird mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.