30.07.2010 08:23 Uhr




Betriebsferien
Beginn des Kollektivurlaubs im Baugewerbe
Baustopp gilt auch für ausländische Firmen / 121 Sondergenehmigungen für Arbeiten während der Bauferien erteilt

Foto: Serge Waldbillig
Ab jetzt wird auf dem Bau kollektiv Urlaub gemacht. Ab dem 23. August beginnt dann wieder das kollektive Hämmern, Sägen, Klopfen und Bohren.

(mig) - Am heutigen Freitag beginnt im Bauwesen der dreiwöchige Kollektivurlaub. Etwa 570 Betriebe und 16 000 Arbeitnehmer sind von den Bauferien betroffen. Betonmischer stehen still, Schlaghämmer ruhen, Kreissägen verstummen. Allerdings nicht auf allen Baustellen. Spezifische Arbeiten dürfen auch während des Kollektivurlaubs ausgeführt werden. Dafür benötigen die Firmen eine besondere Genehmigung. Die Bauunternehmer befürworten das kollektive Urlaubnehmen, der „Onofhängege Gewerkschaftsbond“ (OGBL) ebenfalls. Die christliche Gewerkschaft LCGB allerdings meldet Bedenken an und sieht darin Nachteile für die Arbeitnehmer.

Der gesetzliche Kollektivurlaub wurde in den 70er-Jahren eingeführt. Verhandelt wurde er von den Sozialpartnern. Der gesetzliche Baustopp gilt für einheimische und ausländische Firmen.

„Es gibt Länder, die beneiden uns um den Kollektivurlaub“, sagt Roland Kuhn, Präsident der Handwerkskammer und des Bauunternehmerverbandes, „zum Beispiel Deutschland. Dort gibt es keinen Baukollektivurlaub. In Belgien gibt es vergleichbare Bauferien, allerdings beginnen die Anfang Juli.“ In Frankreich wird der Kollektivurlaub laut Christian Thiry, Präsident des „Groupement des entrepreneurs du bâtiment et des travaux publics“, von den Betrieben zusammen mit den Betriebsverbänden geregelt.

„Kollektivurlaub fördert Kompetitivität“

Arbeitnehmer und Betriebe würden ihren Nutzen aus der gemeinsamen Urlaubszeit ziehen, meint Kuhn. „Für die Arbeitgeber ist es wichtig, drei Wochen lang abschalten und ausspannen zu können. Die Beschäftigten können mit ihren Familien in ihre Heimat bzw. in Urlaub fahren“, sagt der Bauunternehmer. In seinen Augen fördert die Bündelung der Urlaubszeit eindeutig die Kompetitivität der Betriebe.

Das häufigste Argument gegen den Kollektivurlaub wird weniger von Insidern, denn von Außenstehenden geäußert: Urlaub auf dem Bau zur besten Baujahreszeit.

Bauunternehmer Christian Thiry liefert die Gegenargumente: „Die Hauptsaison im Bau beschränkt sich nicht nur auf die Monate Juli und August, sondern dauert von Mai bis Oktober. Die Arbeitnehmer haben ein Recht auf Urlaub in diesem Zeitraum. Ohne die Betriebsferien würden über Monate ständig Leute fehlen.“ Das würde die Koordination der Arbeiten – dazu gehörten auch die Handwerksbetriebe – auf den Baustellen erschweren und die Arbeiten verzögern. „Da ist der Kollektivurlaub sehr hilfreich“, meint Thiry. Er stellt weder die Dauer in Frage noch den Kollektivurlaub an sich. Man könne sich allerdings vorstellen, den Zeitpunkt vorzuverlegen, „weil es von Januar bis Ende Juli eine lange Zeit ist“, so der Bauunternehmer.

Den Sommerkollektivurlaub um eine Woche verlängern? „Nein, mehr als drei Wochen Urlaub kann sich die Baubranche nicht erlauben.“ Oder den Sommerurlaub um eine Woche verkürzen, dafür den Winterurlaub um eine dritte Woche verlängern? Auch keine so gute Idee laut Christian Thiry, da die Schulferien zu Weihnachten lediglich zwei Wochen dauern.

„Damit der Familienurlaub gewährleistet ist, muss der Kollektivurlaub in die Schulferienzeit fallen“, erklärt Roland Kuhn. „Für die Arbeitnehmer portugiesischer Herkunft – und sie sind in der Mehrzahl – hat der 15. August, Mariä Himmelfahrt, eine ganz besondere Bedeutung. An diesem Feiertag werden in Portugal große Familienfeste gefeiert. Diese Tradition sollte man ihnen nicht nehmen“, findet Kuhn.

Kleine Betriebe auf komplette Mannschaften angewiesen

Insbesondere für kleine Betriebe sei die kollektive Urlaubszeit unerlässlich, fährt der Bauunternehmer fort, „weil sie es sich nicht leisten können, abwechselnd auf Mitarbeiter zu verzichten“.

Bezüglich der öffentlichen Ausschreibungen gebe es ein „Gentlemen's Agreement“, erklärt der Präsident der Bauunternehmer. „Während der gesetzlichen Bauferienzeit werden keine Bauprojekte ausgeschrieben.“

Allerdings können für bestimmte Arbeiten – in Schulen, Krankenhäusern, in Fabriken während des Produktionsstillstands oder in Dringlichkeitsfällen – Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die betroffenen Arbeiter müssen damit einverstanden sein und können ihre Urlaubstage zu einem anderen Zeitpunkt kompensieren.

Die Gewerkschaft OGBL schließt sich der Meinung des Patronats an. Kein Thema, geschlossen Urlaub zu machen ist auch in den Augen des unabhängigen Gewerkschaftsbundes eine dienliche Sache.

Nur der „Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond“ ist anderer Meinung. Der für die Baubranche zuständige LCGB-Vertreter Jean-Paul Fischer formuliert die kritische Sicht der Gewerkschaft: „Viele Familien können nicht wegfahren, weil der Partner in diesem Zeitraum nicht frei hat. Zudem sind die Flugtickets teurer als sonst“, so Fischer. Auch mit den Ausnahmegenehmigungen sei man nicht einverstanden. Die Zahl der Anfragen für Sonderarbeiten sei in diesem Jahr stark gestiegen, weiß Fischer. „Darunter sind auch Anfragen für Arbeiten, die aus unserer Sicht zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt werden könnten“, meint der LCGB-Mann. „Angesichts der vielen Sondergenehmigungen fragen wir uns, ob es überhaupt noch Sinn macht, die kollektiven Bauferien beizubehalten.“ Der LCGB zweifele indes die freiwillige Arbeitsbereitschaft des Personals in einigen Fällen an. Unter den Baufirmen seien viele seriöse Unternehmen, leider aber auch schwarze Schafe, so Fischer.

Christian Thiry ist der Ansicht, dass die Ausnahmeregelungen berechtigt sind, wie beispielsweise im Falle des Tunnels „Stafelter“. So viele Arbeiter seien gar nicht betroffen, „vielleicht zwischen 100 und 200“, so seine Einschätzung.

„Während des Kollektivurlaubs führt die Gewerbeaufsicht systematisch Kontrollen auf Baustellen durch. Da es sich nur um wenige Baustellen handelt, ist es ein Leichtes für die Gewerbeaufsicht, gezielt vorzugehen“, erklärt Roland Kuhn.

Zahl der Sondergenehmigungen stark gestiegen

Dem Direktor der Gewerbeaufsicht, Paul Weber, zufolge wurden in diesem Jahr 121 Sondergenehmigungen erteilt. 137 Anträge sind eingegangen, 16 wurden abgelehnt (2007: 110 Anträge, 97 Genehmigungen; 2008: 103 Anträge, 88 Genehmigungen, 2009: 81 Anträge, 75 Genehmigungen). Das sind 56 Anträge mehr als im Vorjahr, darunter 41 Baustellen in Schulen und zwei in Krankenhäusern. „Firmen, die wegen des besonders harten Winters Sondergenehmigungen beantragten, bekamen eine Absage. Die Winterwitterung wird als Ursache für Sonderarbeiten im Sommer nicht anerkannt“, erklärt Jean-Paul Fischer vom LCGB.

Die Sondergenehmigungen im Bauwesen sind keine neue Erfindung. Laut ITM gibt es sie seit den 60er-Jahren. Zusammen mit der Zollbehörde ist die ITM für Kontrollen auf den Baustellen zuständig.

Ihre Meinung zum Thema

( 2 )
  • benny boudia meint:
    31.07.2010, 01:50 Uhr
    all Guddes fir d'Vakanz, just, firwat grad lo? D'Stroosse sinn net méi sou voll besat, kéint een dann net grad lo un de Stroosse bastelen a flécken? Wetten, datt wann d'Rentrée ass, also flang am September, da gi mir lass. Kee Mënsch kann ons halen, wann ons d'Stroosse falen. Da sti mir nees am Stau, besonnesch moies géint 8h00 fir op d'Aarbecht an no 17h00 fir nees heem. A firwat gëtt et z.B. nick esou vill Schantercher owes an der Nuet? Haut mat deene staarke Luuchten, kéint een dach och nuets gutt schaffen? Wéi gesot, ech sinn net fir de Stroossebau zoustänneg, mä heiansdo stellt ee sech sou gär dës Fro: muss dat doten da grad lo sinn? Näischt fir ongutt, schéi Vakanz alleguerten.
  • Pierre Schmitt meint:
    30.07.2010, 10:17 Uhr
    Déi schéinsten dräi Woche vum Joer.
    Keng Camion'en, kee Kaméidi, keen Dreck, keng künstlech Staue duerch déi stenkend Schrottstecker.
    Fréier si mer mat 4 kléngen Zylinderen duerch d'Land gejabelt, haut sti mer permanent mat 6 oder 8 am Stau. Dat ass also dee Fortschrett ouni dee mer laut eisem Wirtschaftsminister net méi liewe kënnen.
    Emmer méi, emmer mei, flang widdert Mauer.