(FeMo/gs) - Die Moseluferstraße in Stadtbredimus ist breit und sie ist schnurgerade. Bis zum Einsatzzentrum des Remicher Zivilschutzes sind es rund drei Kilometer. Am 4. Januar 2009 ist auf dieser Straße ein junger Zivilschützer besonders schnell unterwegs. Die Polizei misst eine Geschwindigkeit von 106 km/h - erlaubt sind 50 km/h. Die Beamten behalten die Fahrerlaubnis ein und leiten ein Strafverfahren ein.
Der Fall schlägt hohe Wellen und beschäftigt seitdem die Luxemburger Gerichte. Darf ein Zivilschützer die geltenden Vorschriften missachten, auch wenn er nur mit einem Privatfahrzeug unterwegs ist zu einem Einsatzzentrum? Er darf. Zu diesem Schluss kam an diesem Montag der Appellationshof Luxemburg.
Der Appellationshof sprach den 26-jährigen Rettungshelfer frei! Die Richter hielten dem Mann einen so genannten "entschuldigenden Notzustand", einen "Etat de nécessité", zugute. Damit schlossen sie sich dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg an, das am 16. Februar 2010 zu demselben Urteil gekommen war.