„Am Montagabend ist es Polizisten in Ingeldorf gelungen eine dreiköpfige Einbrecherbande zu stellen. Das räuberische Trio war zuvor in ein Einfamilienhaus in Hoscheid eingebrochen.“ Solche und ähnliche Pressemitteilungen sind fast jeden Tag in der Presse zu lesen. Die Erfolgsmeldung, die hier in zwei Zeilen passt, birgt aber einen enormen Arbeitsaufwand für die beteiligten Polizisten.
Fiktives Zufallsszenario: Eine Patrouille beobachtet kurz nach 21 Uhr in Ingeldorf einen verdächtigen Wagen mit rumänischen Kennzeichen. Das Fahrzeug war Stunden zuvor im Zusammenhang mit einem Einbruch in Hoscheid aufgefallen. Da sich drei Personen in dem Auto befinden, rufen die Polizisten Verstärkung. Gemeinsam mit einer zweiten Patrouille wird der Wagen überprüft.
Schnell zeigt sich, dass der Verdacht gerechtfertigt war: Auf der Rückbank liegt ein Brecheisen. In einer Tasche im Kofferraum finden die Beamten Schmuck, Bargeld, einen Laptop und mehrere Mobiltelefone. Sie wurden bei dem Einbruch in Hoscheid entwendet.
Die Staatsanwaltschaft wird in Kenntnis gesetzt. Der Substitut vom Dienst ordnet die Verhaftung der mutmaßlichen Täter an. Für die Beamten bedeutet dies vor allem eines: Schreibarbeit. Binnen 24 Stunden müssen nun alle Prozeduren abgeschlossen sein. Oft bleibt den Polizisten aber weniger Zeit.
Regelmäßig kommt es nämlich vor, dass Verdächtige, die in der Nacht verhaftet werden, bereits am frühen Morgen dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden sollen. Dann muss das ganze Ermittlungsdossier noch in der Nacht fertiggestellt werden. Für den Polizeibeamten bedeutet dies immer Überstunden und höchste Konzentration. Der kleinste Formfehler reicht einem gewitzten Anwalt aus, um die eindeutigsten Fälle vor Gericht zu kippen.
Die Polizisten bringen die in Ingeldorf Verhafteten zur Dienststelle. Hier werden sie zunächst einer Körperdurchsuchung unterzogen. Da zu der Einbrecherbande auch eine Frau gehört, wird eine weibliche Beamtin angefordert. Jetzt sind schon drei Patrouillen mit den Tätern befasst. Auf einer Nachtschicht im Polizeibezirk Diekirch sind bei Vollbesetzung jedoch nur vier Streifen eingeteilt. Im gesamten Ösling ist also nur noch eine Patrouille im Einsatz. Passiert jetzt ein schlimmer Unfall, dann wird es eng.
Ein Abschleppdienst wird bestellt, der das Täterfahrzeug auf einen Polizeihof bringt. Für die Beamten bedeutet dies ein Formular, für die Anfrage der Dienstleistung, eines für die Durchsuchung des Autos und eines für die Beschlagnahmung des Fahrzeugs sowie sonstiger Gegenstände wie Einbruchswerkzeug, Waffen oder etwa die Beute.
In jedes dieser Formulare müssen alle Daten bezüglich des Falls, der Täter und der implizierten Beamten erneut angegeben werden. Von allen Gegenständen muss ein Zustandsbericht verfasst werden.
Auf dem Kommissariat zeigt sich, dass die Rumänen keine der Landessprachen und auch kaum Englisch verstehen. Die Polizisten sind gezwungen, einen Dolmetscher anzufordern. Auch hier fällt wieder ein Formular an. Erst wenn der Übersetzer vor Ort ist, können den Verhafteten ihre Rechte verlesen werden. Ihnen stehen neben dem Übersetzer auch ein Arzt, ein Anwalt und ein Anruf zu.
Wenn die Verhöre länger dauern, müssen die Beschuldigten mit Nahrung und Getränken versorgt werden. Nehmen die Verhafteten ihre Rechte wahr, muss jeder dieser Schritte in einem einzelnen Protokoll niedergeschrieben werden. Natürlich werden Polizisten auf der Polizeischule auf diese Dinge vorbereitet, doch jeder Fall gestaltet sich anders.
Anschließend werden die Täter einzeln verhört. Auf Basis dieser Anhörung wird ein schriftliches Vernehmungsprotokoll verfasst. Im abschließenden Bericht wird dann alles zusammengefasst. Vom Tatbestand, über Zeugenaussagen und allen behördlichen Vorgängen bis zum Verhör muss sich alles darin wiederfinden. Viel Zeit nimmt dabei das Aufnehmen der Beschuldigungen gegen die Täter in Anspruch.
Die Beamten müssen jeden Gesetzesparagraphen aufzählen, gegen den die Verhafteten verstoßen haben. Da sowohl Prozeduren wie auch Gesetzestexte regelmäßig abgeändert werden, führt selten ein Weg daran vorbei, diese im Dienstbuch nachzuschlagen.
Ist das Verhör erst einmal unter Dach und Fach, könnten die erwischten Einbrecher in Haft genommen werden. Zuvor muss aber noch ein Haftfähigkeitsattest ausgestellt werden. Da die Ärzte aber in der Nacht nur ungern zur Dienststelle kommen, sind die Beamten gezwungen, die Täter in Handschellen in ein Krankenhaus zu begleiten. Zwei Polizisten sind dabei erforderlich, um einen Gefangenen zu überwachen. Dann erst können die Täter nach Schrassig gebracht und dann erst kann der Abschlussbericht verfasst werden.
Sechs bis sieben Stunden nimmt eine derartige Prozedur in Anspruch. Dabei ist in dem geschilderten Fall noch alles gut verlaufen. Oft aber setzen sich Täter bei ihrer Verhaftung zur Wehr. Sie randalieren in der Dienstelle und es kommt zu Angriffen auf Polizeibeamte. Oft sind die Täter betrunken oder stehen unter Drogeneinfluss. Einbrecher sind öfters mit gestohlenen Fahrzeugen unterwegs und manchmal dauert es Stunden, um die Identität der Beschuldigten festzustellen.
Dann stehen für die Beamten oftmals Doppelschichten an, an denen sie nicht mittendrin im Geschehen sind, sondern in ihrem Büro festsitzen und Schreibarbeiten erledigen.