Jagdgesetz
17.02.2009 19:39 Uhr

„Menschenrechte werden missachtet“

(asc) - Über 8 000 Unterschriften sammelten die „Association luxembourgeoise pour la protection des animaux“ (Alpa) und das Vogelschutz-Komitee mit der im Juni 2008 begonnenen Unterschriftenaktion gegen das neue Jagdgesetzprojekt. Am Dienstagnachmittag wurde die Petition Umweltminister Lucien Lux überreicht.

Diesem Termin war eine Pressekonferenz vorausgegangen, bei der Yvette Wirth vom Vogelschutz-Komitee, Sektion Luxemburg, und Alpa-Präsidentin Anny Eck-Hieff erneut ihre Kritikpunkte zur vorliegenden Gesetzesvorlage darbrachten.

Zu den Grundstücken, die für eine Jagd beschlagnahmt werden dürfen, gehörten nicht nur Wälder, Felder und Flurabschnitte, sondern auch private Grundstücke. Laut dem neuen Jagdgesetz würden diese Privateigentümer zur Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat und zur Umzäunung ihres Anwesens gezwungen.

Zudem müssten sie hinnehmen, dass – ohne ihr Einverständnis – auf ihrem Grundstück gejagt wird. Doch gerade hier liege der Hase im Pfeffer. Gemäß zwei Urteilen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg seien diese Vorschriften eindeutig menschenrechtswidrig. Der Gerichtshof habe klar entschieden, dass „kein Besitzer zu finanziellen Ausgaben gezwungen werden kann, um sein Grundstück zu umzäunen“, erklärte Yvette Wirth.

Da europäisches Recht über nationalen Gesetzen stehe, hätten die Bürger nach Meinung des Vogelschutz-Komitees und der Alpa durchaus das Recht eine Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat abzulehnen und die Freizeitjagd auf ihrem eigenen Gelände zu verbieten.

Jagd zum Allgemeinwohl

Um die beiden Straßburger Urteile zu umgehen, werde das Gesetzesprojekt – zu dem der Staatsrat noch Stellung beziehen muss – dem Allgemeinwohl untergeordnet, bemängelt Yvette Wirth. Diese Jagd zum Allgemeinwohl beinhalte auch die Jagd auf sogenannte verwilderte Hauskatzen mit der Flinte, Fallen und Jagdhunden.

Damit würden alle Katzenbesitzer Gefahr laufen, dass ihr geliebtes Haustier einer Flinte zum Opfer fällt. Die Tierschützer kritisierten indes die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, und dass Jagdhunde landesweit eingesetzt werden können.

Auch werde behauptet, dass das neue Jagdgesetz die Fallenjagd verbiete. Dem sei nicht so, denn das neue Gesetz erlaube – dank einer Wortspielerei – weiterhin die „Jagd mit Fallen“.

Mit Nachdruck betonten die Verantwortlichen der beiden Vereinigungen allerdings, dass sie „grundsätzlich nicht gegen die Jagd“ sind, sondern „gegen Jagdreviere und für eine von einem unabhängigen Gremium kontrollierte Jagd“.

Ihre Meinung zum Thema

( 2 )
  • pierre schmidt meint:
    18.02.2009, 11:29 Uhr
    Et ass schlemm waat di Jeeër sech do alles erlaben. An alles "zum Allgemeinwohl". Do sin zevill Decker derbai.
  • Guy Mathieu meint:
    18.02.2009, 10:09 Uhr
    Vorbehalte gegenüber einigen Passagen des neuen Jagdgesetzes kann man aus mancherlei Gründen hegen, insbesondere als Jäger. Die Interpretation jener Gesetzesvorlage, welche das bizarre Duo Vogelschutzkomitee/Alpa nun schon seit letzen Mai in die Welt posaunt entbehrt jedoch jeder rationalen Grundlage.

    Weder wird laut dem zukünftigen Gesetz jemand gezwungen werden können, sein Anwesen zu umzäunen oder eine Bejagung darauf zu dulden, noch werden Grundeigentümer « enteignet ». Auch eine « Missachtung der Menschenrechte », das Töten von Hauskatzen oder eine Fallenjagd werden nirgends legitimiert, weder explizit, noch mit Hilfe von « Wortspielen ». Im Gegenteil.

    In einer Stellungnahme des Umweltministers vom Juni 2008 waren sämtliche Einwände der sogenannten « Tierschützer » bereits glasklar als « affirmations erronées et sans fondement ni relation avec le projet de loi en question » abgehakt worden (aufrufbar unter http://www.gouvernement.lu/salle_presse/communiques/2008/06-juin/06-lux-chasse/index.html).

    Um so unverständlicher, dass die Wirthschen Räuberpistolen nun schon zum x-ten Male von der Presse vollkommen unkritisch aufgewärmt werden.

    Die während Monaten und zum Schluss erst mühsam nach einer Verlängerung zusammen gekratzten 8250 Unterschriften müssen für eine derart beworbene Online-Petition übrigens als bescheidenes, ja fast schon blamables Resultat angesehen werden. Um so mehr, als ein Gutteil aus dem Ausland stammt und ihre Authentizität schwer oder gar nicht nachprüfbar sein dürfte.

    Dass diese Zahl überhaupt erreicht wurde, beruht denn auch weniger auf einer faktenbezogenen Argumentation, als viel mehr auf dem üblichen Mix aus reisserischer «Skandal»-Polemik und verschnarchten Vorurteilen gegenüber Jagd und Jägern, mit denen bei einer bestimmten Klientel jederzeit kinderleicht gepunktet werden kann.

    Insbesondere wenn man seine Unterschriften vollkommen wahllos im Internet, in der Fussgängerzone, auf Dorffesten u.ä. sammelt. Freilich : Purer Schwachsinn gerät selbst mit Hilfe von 8250 Unterschriften nicht zur ernst zu nehmenden Option der Umweltpolitik. Auch nicht kurz vor den Wahlen.

    Selbst was die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd angeht, hinken die künstlich von Vsk, Alpa und Co geschürten Ressentiments den nüchternen Tatsachen meilenweit hinterher. Allein der Umstand etwa, dass Luxemburg sogar noch Wildbret aus dem Ausland importieren muss, um den Markt zu sättigen, sagt m.E. mehr über die Haltung einer Bevölkerungsmehrheit zur Jagd aus als irgendeine Online-Petition…

    Zum Schluss noch ein Zitat aus dem Wort-Artikel : « Mit Nachdruck betonten die Verantwortlichen der beiden Vereinigungen allerdings, dass sie „grundsätzlich nicht gegen die Jagd“ sind ». Alle Achtung. Der war gut ! :-)