(asc) - Über 8 000 Unterschriften sammelten die „Association luxembourgeoise pour la protection des animaux“ (Alpa) und das Vogelschutz-Komitee mit der im Juni 2008 begonnenen Unterschriftenaktion gegen das neue Jagdgesetzprojekt. Am Dienstagnachmittag wurde die Petition Umweltminister Lucien Lux überreicht.
Diesem Termin war eine Pressekonferenz vorausgegangen, bei der Yvette Wirth vom Vogelschutz-Komitee, Sektion Luxemburg, und Alpa-Präsidentin Anny Eck-Hieff erneut ihre Kritikpunkte zur vorliegenden Gesetzesvorlage darbrachten.
Zu den Grundstücken, die für eine Jagd beschlagnahmt werden dürfen, gehörten nicht nur Wälder, Felder und Flurabschnitte, sondern auch private Grundstücke. Laut dem neuen Jagdgesetz würden diese Privateigentümer zur Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat und zur Umzäunung ihres Anwesens gezwungen.
Zudem müssten sie hinnehmen, dass – ohne ihr Einverständnis – auf ihrem Grundstück gejagt wird. Doch gerade hier liege der Hase im Pfeffer. Gemäß zwei Urteilen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg seien diese Vorschriften eindeutig menschenrechtswidrig. Der Gerichtshof habe klar entschieden, dass „kein Besitzer zu finanziellen Ausgaben gezwungen werden kann, um sein Grundstück zu umzäunen“, erklärte Yvette Wirth.
Da europäisches Recht über nationalen Gesetzen stehe, hätten die Bürger nach Meinung des Vogelschutz-Komitees und der Alpa durchaus das Recht eine Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat abzulehnen und die Freizeitjagd auf ihrem eigenen Gelände zu verbieten.
Um die beiden Straßburger Urteile zu umgehen, werde das Gesetzesprojekt – zu dem der Staatsrat noch Stellung beziehen muss – dem Allgemeinwohl untergeordnet, bemängelt Yvette Wirth. Diese Jagd zum Allgemeinwohl beinhalte auch die Jagd auf sogenannte verwilderte Hauskatzen mit der Flinte, Fallen und Jagdhunden.
Damit würden alle Katzenbesitzer Gefahr laufen, dass ihr geliebtes Haustier einer Flinte zum Opfer fällt. Die Tierschützer kritisierten indes die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, und dass Jagdhunde landesweit eingesetzt werden können.
Auch werde behauptet, dass das neue Jagdgesetz die Fallenjagd verbiete. Dem sei nicht so, denn das neue Gesetz erlaube – dank einer Wortspielerei – weiterhin die „Jagd mit Fallen“.
Mit Nachdruck betonten die Verantwortlichen der beiden Vereinigungen allerdings, dass sie „grundsätzlich nicht gegen die Jagd“ sind, sondern „gegen Jagdreviere und für eine von einem unabhängigen Gremium kontrollierte Jagd“.