Nachdem sich am zweiten Verhandlungstag die beiden mit der Autopsie befassten Gerichtsmediziner widersprüchlich zu einer Stichwunde in der Brust des Opfers geäußert haben, kam am Donnerstag ein dritter Experte zu Wort.
Bei der Obduktion waren zwei Messerstiche in Brust und Bauch des Opfers festgestellt worden. Während ein französischer Experte aussagte, seiner Auffassung nach sei der Stich in die Brust noch zu Lebzeiten des Opfers geschehen, meinte ein Gerichtsmediziner aus Homburg der Messerstich habe post mortem stattgefunden.
Der dritte Experte, ein Mitautor der Untersuchung in Homburg, sah das Kollabieren der Lunge als deutliches Zeichen dafür an, dass das Opfer zum Todeszeitpunkt noch lebte. Dass der Kopfschuss vor den Messerstichen erfolgte sei seiner Auffassung nach am wahrscheinlichsten.
Die Angeklagte Corinne D. hatte in einem Verhör gegenüber der Kriminalpolizei zugegeben, auf ihren Lebensgefährten geschossen zu haben. Den Mord habe sie allerdings nicht alleine begangen. Wie der Gerichtsmediziner aus Homburg am Donnerstag erklärte, könnte der Tod des Opfers frühestens nach knapp drei Minuten und spätestens nach 20 Minuten eingetreten sein.
Als die Mitangeklagte Yvonne M. also zehn Minuten nach dem Schuss am Tatort eintraf, könnte das bewusstlose Opfer der Aussage des Experten zufolge noch gelebt haben. Hier stellt sich dann die Frage, welche der beiden Frauen zugestochen habe. „Der Messerstich war nicht tödlich“, erklärte der Experte. „Er hätte es aber sein können, wenn die Kopfwunde nicht so schwerwiegend gewesen wäre.“
Am dritten Verhandlungstag kam ebenfalls ein Techniker einer Mobilfunkgesellschaft zu Wort. Er erklärte der Kriminalkammer, dass Yvonne M. sich noch in Angelsberg befand, als sie den Anruf von Corinne D. erhielt.
Der Prozess wird am Montag mit der Anhörung der Ermittler der Kriminalpolizei weitergeführt.