(TJ) - Um einen Anreiz zum Kauf besonders effizienter Wagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 100 Gramm je Kilometer zu geben, hat die Regierung die staatliche CAR-e-Prämie seit dem 1. Januar von 750 auf 1 500 Euro verdoppelt. Die Abwrackprämie wird nur noch bis Ende Juli gewährt.
Mit diesen Maßnahmen wolle man zum Festival einen zusätzlichen Anreiz für den Kauf außergewöhnlich sparsamer Autos schaffen, so Minister Claude Wiseler. „Mittlerweile sind die Autos so effizient geworden, dass 120 Gramm CO2 je gefahrener Kilometer schon fast der Normalität entsprechen. Förderprämien sollen nach unserer Ansicht eher Vorreiter unterstützen“, so der Minister weiter.
Deshalb erhalten Käufer eines Autos mit Emissionen von unter 100 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem 1. Januar 2010 eine verdoppelte CAR-e-Prämie in Höhe von 1500 Euro. Die „normale“ Prämie von 750 Euro für Wagen, die unter 120 Gramm Treibhausgas je Kilometer emittieren bleibt bestehen, allerdings wird der Grenzwert ab dem 1. August von 120 auf 110 Gramm gesenkt.
Ausnahmen bilden nach wie vor Personen, die aus Haushalten mit mehr als sechs Personen stammen und ein Fahrzeug mit mindestens sechs Sitzplätzen anschaffen oder Menschen die über einen Behindertenausweis verfügen. Ihre Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 160 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. Hybrid- Gas- und Elektrofahrzeuge unterliegen ebenfalls dieser Ausnahmeregelung. Das Fahrzeug muss mindestens sieben Monate auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein, bevor ein Antrag beim Umweltministerium eingereicht werden kann.
Die Verschrottungsprämie CAR-e plus in Höhe von 1 500 Euro wird nur noch während der ersten sieben Monate des laufenden Jahres bezahlt. Voraussetzung ist die nachweisliche Verschrottung eines mindestens zehn Jahre alten Fahrzeugs, das während mindestens zwölf Monaten auf den Antragsteller zugelassen war.
Zudem darf der CO2-Ausstoß des Neufahrzeugs 150 Gramm je Kilometer nicht überschreiten. Liegt der Emissionswert des Neuwagens unter 120 Gramm pro Kilometer, steigt die Prämie auf 2 500 Euro (CAR-e-Prämie eingeschlossen). Stößt das neu erworbene Fahrzeug weniger als 100 Gramm CO2 je Kilometer aus, darf der Käufer sich auf insgesamt 3 250 Euro freuen. Die Ausnahmeregelungen für behinderte Personen oder Haushalte mit mehr als sechs Personen gelten auch bei der Abwrackprämie, die aus dem Klimaschutz-Fonds finanziert wird.
Bei Neuwagenzulassungen ab dem 1. August wird die Verschrottungsprämie nicht mehr gewährt.Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 26 84 78 400 oder im Internet. (TJ) www.car-e.lu