wort.lu | Europa & Welt | Kleine Freiheit!
 
 Kommentar
23.01.2010 09:37 Uhr

Kleine Freiheit!

Ady Richard

Die Freiheit des Geldes, des Kapitals, des Eigentums ist nur die kleine Freiheit in einer liberalen Demokratie. Die große Freiheit hingegen ist die Freiheit des Denkens, der Rede, der Presse, des Menschen an sich. Natürlich sind beide Freiheiten miteinander verknüpft, verbunden, vernetzt gar. Es ist deshalb eine der schwierigsten, aber auch eine der vorrangigsten Aufgaben der drei Gewalten der Polis – der Legislative, der Exekutive und nicht zuletzt der Judikative –, eine klare und deutliche Hierarchie der verschiedenen Freiheiten zu denken, zu bestimmen, zu leben. Dies ist nicht immer einfach. Immer aber spielen dabei Grundüberzeugungen, Grundwerte und Grundrechte eine entscheidende Rolle. So auch im jüngsten Urteil einer sehr knappen Mehrheit von fünf gegen vier des Obersten Gerichtshofs der USA in Sachen Parteispenden. Nach 103 Jahren Abstinenz dürfen Unternehmen nun wieder direkt und in unbegrenzter Höhe an Kandidaten und/oder Parteien spenden.

Die konservative Mehrheit des Supreme Court hat sich damit zum einen unmissverständlich für die kleine Freiheit des großen Geldes einiger weniger Großaktionäre und gegen die große Freiheit aller US-Bürger gestellt. Zum anderen stellen die Richter mit ihrem in der Tat „rückwärtsgewandten“ (Richter Stevens) Urteil materielle Interessen einer Minderheit eindeutig über die geistige Freiheit der Mehrheit. Und somit auch über das zentrale Erbe der Lockschen Aufklärung, dessen geistiges Kind die US-Verfassung eigentlich ist! Pervers an dem Urteil schließlich ist, dass die Wiederherstellung der kleinen Spendenfreiheit für Unternehmen auch noch mit der großen Freiheit der Rede gerechtfertigt wird.