(vb) – Luxemburg hat eine EU-Entscheidung über das Bankgeheimnis abgewendet. Das Thema wird nun ab Januar unter spanischer Präsidentschaft erneut beraten, sagte Finanzminister Luc Frieden.
Konkret ging es beim Treffen der EU-Finanzminister am Mittwoch in Brüssel um das Verhältnis zwischen der EU und Drittstaaten wie der Schweiz oder Liechtenstein. Frieden machte die Luxemburger Position deutlich, dass die Drittländer zuerst ähnliche Regelungen für ihre Finanzmärkte erlassen müssten.
Frieden zog im Interview mit Radio DNR eine gemischte Bilanz des Treffens: "Gut für Luxemburg ist, dass das Bankgeheimnis nicht angetastet wird. Schlecht für Luxemburg ist, dass das Thema im Januar ganz oben auf der Agenda der Finanzminister stehen wird."
Luxemburg erklärte sich damit einverstanden, dass Anleger aus einem anderen EU-Land grundsätzlich Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen. Einem automatischen Informationsaustausch, wie ihn Frankreich, Großbritannien und Italien befürworten, kann die Luxemburger Regierung nicht zustimmen.
Außerdem einigten sich die Finanzminister darauf, der EU mehr Macht bei der Finanzaufsicht zu verleihen. Die obersten Kassenhüter der EU verständigten sich darauf, drei neue Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiere zu schaffen. London verhinderte nach erbittertem Widerstand weitreichende Kompetenzen der neuen„ Finanzmarktpolizisten“. Das neue Überwachungs-System soll bereits kommendes Jahr stehen. Das Europaparlament muss dem Kompromiss noch zustimmen.
Der Vorsitzende der Ministerrunde, der schwedische Ressortchef Anders Borg, begrüßte den Kompromiss:„ Europa hat die Verantwortung übernommen, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko einer neuen Krise mindern.“
Die EU wird mit der neuen Finanzaufsicht ausdrücklich keine neue Superbehörde schaffen, die zentral die Finanzmärkte überwacht. Die Union nimmt aber für sich in Anspruch, auf internationaler Ebene zu den Vorreitern einer neuen, weniger krisenanfälligen Finanzarchitektur zu zählen. Der EU geht es um mehr Vertrauen an den Finanzmärkten und den Schutz von Bürgern und Unternehmen.