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Investmentfonds
04.03.2010 13:39 Uhr

Kläger in Madoff-Affäre abgewiesen

UBS muss Einzelkunden vorerst keinen Schadenersatz zahlen

(vb) – Mehrere Opfer des Finanzbetrügers Madoff sind von einem Luxemburger Gericht abgewiesen worden. Die Richter stärkten damit die Position der Schweizer Großbank UBS, die die Forderung auf Schadenersatz abgelehnt hatte.

Die Anleger, in der Hauptsache vermögende Franzosen, hatten 1,7 Milliarden Euro beim Zusammenbruch von Madoffs Investmentfirma verloren. Sie klagten gegen die UBS, weil diese als Depotbank für die Fonds Luxalpha und Luxinvest zuständig war. Die UBS verwaltete die Fonds allerdings nicht selbst.

Die Fonds in der Rechtsform Sicav waren zwischen 2002 und 2004 aufgelegt worden, um reichen Kunden Anlagen bei Bernard Madoff zu ermöglichen. Nach Madoffs Verhaftung im Dezember 2008 waren die Fonds liquidiert worden.

Anleger müssen noch lange warten

Das Handelsgericht wies die Anklage der Investoren ab, weil die Anleger nicht einzeln vor Gericht gegen die UBS klagen dürften. Dies obliege einzig und allein dem Insolvenzverwalter der Fonds.

In Luxemburg hat die Affäre Madoff viele Anleger getroffen. Außer den zwei UBS-Produkten waren noch andere Fonds betroffen. Bisher hat keiner der geschädigten Investoren Schadenersatz bekommen. Die entsprechenden Gerichtsprozesse im Rahmen der Liquidierung der Fonds könnten sich noch auf Jahre hinweg ziehen.

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