(rw) - Am Freitag hat die Groupe d'action financière – besser bekannt unter dem Kürzel Gafi – die Bemühungen Luxemburgs größtenteils anerkannt, die Geldwäsche verstärkt zu bekämpfen. Das sehr komplexe Gafi-Gesetzespaket, das am 13. Oktober von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, konnte die Experten inhaltlich überzeugen.
Dennoch sind die Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft und die Organisation wird ihre endgültige Analyse verschieben. Das Großherzogtum dürfte nun vorerst von einem „Aktionsplan“ verschont bleiben, verharrt aber dennoch bis zum nächsten Februar „unter Verdacht“.
Die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung hat ihre Früchte getragen. Die Gesetzesänderungen waren im Sinne des Gafi und seiner Empfehlungen. Ein ganzes Paket gegen die Geldwäsche regelt gleich 21 verschiedene Gesetze neu (Gesetzentwurf 6163). Zwei weitere Gesetzesänderungen erleichtern die internationale gerichtliche Zusammenarbeit (6017) und kümmern sich um die Sicherheit rund um die Seefahrt (6168).
Das Gafi-Gremium ICRG (International Co-operation Review Group) hat die Bemühungen des Großherzogtums in seinen schriftlichen Schlussfolgerungen ausdrücklich begrüßt, erklärt Jeannot Berg, „Conseiller de gouvernement adjoint“ im Justizministerium. Dennoch wird auf prozedurale Sachzwänge gepocht, so dass die Gesetze erst abschließend vom GAFI-Gremium ERRG (European Regional Review Group) bewertet werden, wenn sie alle nationalen Instanzen passiert haben und veröffentlicht sind.
Es gehöre also zu den Gafi-Grundprinzipien, nur Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, die vollständig in Kraft sind, so Berg. Die drei Gesetze werden am 3 November publiziert, betont der beigeordnete Regierungsrat. Die Gesetzesprojekte zur gerichtlichen Zusammenarbeit und gegen die Geldwäsche treten vier Tage später in Kraft, und das Gesetz zur internationalen Zusammenarbeit am 1. Dezember. Das ICRG empfiehlt daher dem ERRG, nach Inkrafttreten der drei Gesetzestexte eine Analyse in Bezug auf deren Konformität zu den Kern- und Schlüsselempfehlungen des GAFI's an Luxemburg zu machen. Diese Analyse wird dem GAFI dann im Februar vorgelegt werden.
Ein Aktionsplan, so Berg weiter, würde dementsprechend nur in dem unwahrscheinlichen Fall eines Nichtinkrafttretens der Gesetze drohen. Der Ruf des Finanzplatzes steht auf dem Spiel. „Der Gafi ist sicherlich nur ein informelles Organ, aber wenn die Experten den Finanzplatz auf eine Graue Liste setzen, haben wir ein großes Problem“, meinte der Justizminister in einem Interview. Die Ausarbeitung der Gesetzestextes war eine „Knochenarbeit“, betonte Justizminister François Biltgen. Das Gesetzesprojekt 6163 modifiziert nämlich 21 andere Gesetze. Unter anderem werden die Kompetenzen der Regulatoren und die Gesetze einiger Berufsstände (Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer...) an die Gafi-Empfehlungen angepasst.
Die CSSF zum Beispiel bekommt nun mehr Sanktionsmöglichkeiten. Die Bandbreite der Sanktionen wird stark erweitert und die maximale Summe einer Ordnungsstrafe wurde von 12 500 auf 250 000 Euro erhöht. Zudem muss die Finanzaufsicht nun prüfen, ob Personen, die in Kontakt mit dem organisierten Verbrechen stehen, keine direkte oder indirekte Kontrolle über Unternehmen haben, die der CSSF unterstellt sind. Das neue Gesetz rund um die Seefahrt wird von nun an die Piraten wie Terroristen behandeln. Im Februar sparten die Gafi-Experten nicht mit Kritik.
Das Großherzogtum konnte von den 49 Empfehlungen nur wenige zu ihrer Zufriedenheit umsetzen. Die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus sei unzureichend kriminalisiert, monierte die Organisation damals. Auch die sehr geringe Anzahl von Strafurteilen – acht zwischen 2003 und 2008 – kam dem Gremium suspekt vor. Dies sei nicht wirklich der Größe des Finanzplatzes angepasst, glaubten die Experten.