Von Andreas Holpert
In Brüssel haben am Mittwoch etwa 150 Kunden der Luxemburger Kaupthing-Filiale protestiert. Sie verlangen, dass ihre seit rund einer Woche eingefrorenen Guthaben wieder freigegeben werden. Am Morgen trafen sich Belgiens Premierminister Yves Leterme und Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker zu einem Gespräch. Beide Politiker versicherten, dass sie eine Lösung im Sinne der Kaupthing-Kunden finden wollen.
Die Kaupthing-Bank in Belgien ist eine Tochtergesellschaft der isländischen Bank in Luxemburg. Nachdem die luxemburgische Bank am 9. Oktober Gläubigerschutz beantragt hatte, wurden die Geschäftsaktivitäten bis auf Weiteres eingestellt. Das Bezirksgericht Luxemburg hat Verwalter ernannt, die nach Möglichkeiten suchen, um die Bank weiterzuführen. Derzeit wird die Lage der Bank geprüft. Bis die Prüfung abgeschlossen ist – ein genauer Zeitrahmen ist nicht vorherzusehen – liegt der gesamte Zahlungsverkehr des Geldinstituts brach. Es können demnach weder Aus- noch Einzahlungen, Wertpapierverkäufe oder Überweisungen getätigt werden. Die belgische Niederlassung untersteht dem Gläubigerschutzentscheid des Luxemburger Bezirksgerichts und damit den Verwaltern der Kaupthings Bank Luxembourg – Emmanuelle Caruel-Henniaux von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers und dem Anwalt Franz Fayot.
In Belgien verlangen die Kaupthing-Kunden eine sofortige Freigabe der Konten, weil sie eigenen Angaben nach ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen könnten. Auch im Nachbarland konnte die isländische Bank vor allem aber mit ihren Hochzinsprodukten Kunden anlocken. Einige 10 000 Anleger ließen sich werben. Sie fürchten jetzt den Totalverlust ihrer Spareinlagen, falls Luxemburg nicht so schnell wie möglich die Mindestsumme seines Einlagensicherungsfonds von derzeit 20 000 Euro auf 100 000 Euro erhöht.
Jean-Claude Juncker nimmt die Sorgen der belgischen Kaupthing-Kunden ernst. Er sagte nach dem Treffen mit Leterme und Vertretern der Kaupthing-Bankkunden, dass beide Regierungen intensiv an einer Lösung arbeiten. Ob die Anleger in voller Gänze entschädigt werden, konnte Juncker nicht sagen. Er habe sich allerdings mit dem belgischen Premierminister darauf geeinigt, dass im Fall der Notwendigkeit finanzieller Interventionen die Lasten auf beide Länder verteilt werden.
„Ich habe Herrn Leterme vermitteln können, dass es sich bei dem Problem nicht um ein rein luxemburgisches Problem handelt, sondern auch um ein belgisches“, sagte Juncker. Die Luxemburger Regierung werde die Kunden der Kaupthing-Bank „nicht hängen lassen“, schon allein deshalb, weil der Imageschaden für den Finanzplatz zu groß wäre, so Juncker weiter. Der Premier hat sich in Sachen Kaupthing auch lange mit dem isländischen Regierungschef unterhalten. Das Land sei sehr bemüht, seine Bankenkrise zu regeln und zu lösen.
Auch in Luxemburg solle es eine ganze Reihe Kunden geben, die ein Hochzinskonto bei der Kaupthing eröffnet haben. Über die genaue Zahl der Anleger und die Höhe ihrer Einlagen konnte die Luxemburger Finanzaufsicht bisher keine Angaben machen. Die Einlagen der Luxemburger Kaupthing-Tochter in der Schweiz unterleigen übrigens dem Schweizerischen Einlagensicherungsfonds.
Am Mittwoch hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Spareinlagen privater Anleger besser zu schützen. Derzeit gilt im Fall einer Bankpleite – die bei Kaupthing zumindest juristisch nicht vorliegt – eine Rückzahlung innerhalb von neun Monaten. Diese Frist soll auf drei Tage verkürzt werden. Außerdem sollen die 27 EU-Mitgliedstaaten die Deckungssumme für Spareinlagen auf mindestens 50 000 Euro erhöhen. Innerhalb eines Jahres soll diese Summe erneut auf 100 000 Euro erhöht werden.
Der Luxemburger Regierungsrat will sich am Freitag mit der Erhöhung der Mindestdeckungssumme von bisher 20 000 Euro befassen. Ein entsprechendes Gesetzesprojekt könnte innerhalb weniger Wochen über den Instanzenweg gebracht werden.
Die spannende Frage bleibt, welche Summe als Mindestdeckung angesetzt wird und ob das Gesetz sogar rückwirkend Anwendung finden kann. Eine rückwirkende Gültigkeit wäre eine indirekte Strafe der Banken, die auf Basis von 20 000 Euro Rücklagen zur Speisung des Einlagensicherungsfonds AGDL („Association de Garantie des Dépôts à Luxembourg“) getätigt haben.