Lëtzebuerg Veröffentlicht am 14.04.11 15:51

Viele Klagen gegen Studienbeihilfen

423 Einsprüche gegen die Neuregelung

Studenten werden vom Luxemburger Staat unterstützt - aber nur, wenn ihre Eltern in Luxemburg wohnen.
Foto: dpa

(vb) – Hunderte Grenzgänger wehren sich dagegen, dass ihre Kinder von Studienbeihilfen ausgeschlossen sind. Dem Verwaltungsgericht liegen 423 Klagen gegen das neue Gesetz vor.

Ab dem 1. Oktober hat die Regierung die Familienleistungen für Kinder von über 18 Jahren gestrichen. Sie wurden ersetzt durch Studienbeihilfen – mit dem Unterschied, dass diese nur den in Luxemburg wohnenden Studenten zugute kommen.

Kinder von Grenzgängern haben kein Recht auf die Studienbeihilfen. Was vor allem auf belgischer und französischer Seite der Grenze für Kritik von Politikern gesorgt hatte, bekommt nun ein juristisches Nachspiel.

Verwaltungsrichter am Zug

423 Klagen gegen die neue Form der Studienbeihilfen liegen dem Verwaltungsgericht Luxemburg vor. Sie kommen zum größten Teil von den Gewerkschaften OGBL, LCGB und von der Grenzgängervereinigung "Frontaliers Euroéens au Luxembourg". Die Grenzgängervereinigung hatte in einem Brief vom 12. Januar die Regierung aufgefordert, auch den Grenzgängerfamilien die Studienbeihilfen zu gewähren. Dieser Wunsch wurde aber abgelehnt.

Nun ist es an den Verwaltungsrichtern zu entscheiden, wie es in der umstrittenen Angelegenheit weiter geht.

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