(str/jw) - 42 Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe lautet das Urteil gegen den Piloten der Luxair-Unglücksmaschine, die im November 2002 abgestürzt war. Dabei waren damals 20 Menschen ums Leben gekommen.
Mit dem Urteilsspruch ging der sogenannte Luxair-Prozess am Dienstag zu Ende. Richter Prosper Klein verkündete kurz nach drei Uhr den Urteilsspruch.
Der Pilot und Bordkommandant wird zu 42 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Die drei ehemaligen Generaldirektoren der Luxair wurden freigesprochen. Die drei Luxairtechniker werden zu Haftstrafen auf Bewährung von je 24, 24 und 18 Monaten verurteilt.
Zivilrechtlich wurden die Ansprüche der Lebensgefährtin des ums Leben gekommenen Copiloten zurückgewiesen. Sie war bereits von der Versicherung entschädigt worden. Das Gericht hat ihr diesen Betrag nun zugestanden, aber keinen weiteren Schadensersatz. Der Familie der Stewardess werden 50 000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Für die restlichen Schadensersatzansprüche hat das Gericht die Anträge für zulässig, sich selbst dafür aber nicht für kompetent erklärt. Gegen 15.25 Uhr wurde die Sitzung beendet. Noch im Gerichtssaal sprechen einzelne Verteidiger laut davon in Berufung zu gehen.
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