(vb) – Im Prozess um die Todesschüsse eines Luxemburger Polizisten während einer Verfolgungsjagd hat die Staatsanwaltschaft Arlon einen Freispruch beantragt. Die Staatsanwältin Patricia Devaux sah es als erwiesen an, dass der Polizist die in Notwehr zur Waffe gegriffen habe.
Die Verfolgungsjagd spielte sich im Mai 2010 ab, als drei Polizisten zwei Einbrechern an einer Tankstelle in Oberpallen auf die Spur kamen. Sie verfolgten den Fluchtwagen der beiden Täter bis über die belgische Grenze. Als das Auto auf der Autobahn eine Panne hatte, waren die Einbrecher gezwungen, zu Fuß zu flüchten.
Ein damals 31 Jahre alter Luxemburger Polizist schoss auf den Flüchtenden, so dass dieser verstarb. Im Gerichtsprozess in Arlon hatten sich die Angehörigen des Einbrechers als Zivilpartei konstituiert und verlangten eine Strafe für den Polizisten. Er habe unverhältnismäßig reagiert, so die Einschätzung der Familie. Der Komplize erschien ebenfalls vor dem Richter und sagte, dass die Polizisten ihn und seinen Kompagnon "wie die Kaninchen abgeschossen hätten, ohne jede Vorwarnung".
Die Kollegen des Polizisten sagten aus, es habe mehrere Vorwarnungen gegenüber den Verdächtigen gegeben.
Das Urteil in dem Prozess ergeht am 13. September.
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