(LZB) - Im vergangenen September ließ Großherzog Henri die Thronfolge im Familienpakt des Hauses Nassau-Luxemburg neu regeln, teilte der großherzogliche Hof am Montag mit. Männliche Nachfahren werden nicht mehr bevorzugt.
Nach Großherzog Henri sollen jeweils die Erstgeborenen den Thron besteigen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Sohn oder eine Tochter handelt. An der Berufung von Erbgroßherzog Guillaume zum Thronerben ändert sich nichts, da er von den fünf Nachkommen des großherzoglichen Paares der Erstgeborene ist.
Damit kommt der Großherzog einer Verfassungsreform zuvor, die in der Abgeordnetenkammer einer weiteren Bearbeitung harrt. Die Gesetzgeber sehen darin vor, die Thronfolge nicht mehr über den Familienpakt von 1783 sondern über direkte Verfassungsbestimmungen zu regeln. Auch die Verfassungsreform macht zwischen Söhnen und Töchtern eines Großherzogs keinen Unterschied mehr. Das erstgeborene eheliche Kind soll Anrecht haben, den Thron zu besteigen.
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