(str) - Im Großherzogtum werden Gespräche über die Internet-Telefonie-Plattform Skype nicht abgehört. Grund hierfür ist, dass Skype in Luxemburg nicht als Telekommunikationsunternehmen gemeldet ist. Lediglich die Herausgabe persönlicher Daten der Benutzer können die Behörden beantragen.
Das berichtet die Berliner Tageszeitung „taz“ am Donnerstag. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte das Anzapfen der Skype-Verbindungen in Luxemburg als mögliche Alternative zum Staatstrojaner erwogen. Mit einem „trojanischen Pferd“ - einem versteckten Computerprogramm - hatten deutsche Sicherheitskräfte vorrangig Internet-Telefongespräche von mutmaßlichen Kriminellen überwacht und waren dabei unter heftigen Beschuss von Datenschützern geraten.
Das Abhören von Skype-zu-Skype-Gesprächen über eine Abhörschnittstelle ist Angaben der Luxemburger Staatsanwaltschaft zufolge allerdings nicht möglich. Wie Generalanwalt Jeannot Nies gegenüber der „taz“ erklärte, begründe dieser Sacherverhalt darauf, dass Skype in Luxemburg nicht als Telekommunikationsunternehmen eingestuft sei. Diese Einstufung geschehe aber durch das nationale Regulierungsinstitut und nicht durch die Polizei.
Demnach sei diesbezüglich auch keine Rechtshilfe für die Sicherheitskräfte anderer Staaten möglich. Nur die Herausgabe von Kundendaten könne durch die Justiz beantragt werden.
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