(gs) - Der Mammut-Prozess am Bezirksgericht Luxemburg, der sich mit dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Juli 2005 nach einer Intensivbehandlung im CHL-Krankenhaus befasst, ist mittlerweile bereits in seiner dritten Verhandlungswoche angekommen. Nachdem in den ersten beiden Wochen die Sachverständigen vor dem Richterpult passierten, sind es dieser Tage Zeugen aus Reihen der Ärzteschaft, des Gesundheitsministeriums oder der Pharmaindustrie, die vor Gericht aussagen.
Im Mittelpunkt des Prozesses, in dem bekanntlich sechs Ärzte und sechs Krankenpfleger der fahrlässigen Tötung beschuldigt werden, steht weiterhin die Frage, ob die Angeklagten bei der Behandlung des bei einem Verkehrsunfall verletzten Kindes Fehler begangen haben, indem sie dem Mädchen das mit Nebenwirkungen einhergehende Medikament Diprivan (Wirkstoff Propofol) verabreichten. Im gleichen Kontext stellt sich die Frage, ob die entsprechende Behandlung ausreichend überwacht und ob, beim ersten Auftreten von Komplikationen, angemessen reagiert wurde.
Vorrangig stellt sich aber die Frage, ob das behandelnde CHL-Personal überhaupt Kenntnis über spezielle Nebenwirkungen von Diprivan bei der Sedierung von Kindern hatte oder haben konnte. Das sogenannte Propofol-Infusionssyndrom (Pris) – die Todesursache – war zwar bereits Anfang der 1990er-Jahre in Fachkreisen thematisiert worden, entsprechende Anwendungshinweise wurden aber erst Ende 2004 dem Beipackzettel hinzugefügt. Doch hätte das Personal die Packungsbeilage überhaupt ohne ersichtlichen Grund nachprüfen müssen oder hätte in diesem Fall viel eher eine offizielle Mitteilung des Gesundheitsministeriums erfolgen müssen? Und hätte nicht auch der Hersteller des Medikaments eher und effektiver kommunizieren müssen? Viele offene Fragen ...
Ein leitender Mitarbeiter des verantwortlichen Pharmaunternehmens wies vor Gericht trotz kritischer Anmerkungen vonseiten der Verteidigung über die Kommunikation des Produzenten jegliche Schuld von sich. Erstens liege die Entscheidung, wann und wie über eine Änderung der Anwendungshinweise mitgeteilt werde, nicht in Händen des Unternehmens, sondern bei den Behörden. Zweitens habe dies in Bezug auf den vorliegenden Fall auch gar keine Rolle gespielt: „Nicht das Produkt war das Problem, sondern seine (falsche) Anwendung“, so der Zeuge, der weiter andeutete, dass sich im CHL „nicht an die Regeln gehalten“ worden sei. Auch hätte jedem Arzt bereits in 2005 das Propofol-Infusionssyndrom bekannt sein müssen, betonte der Pharma-Mann. Des Weiteren hätte dem Zeugen zufolge der Zwischenfall vom Juli 2005 unverzüglich dem Unternehmen mitgeteilt werden müssen. Dem sei aber nicht so gewesen, er persönlich habe erst durch die Luxemburger Kriminalpolizei im Jahre 2007 davon erfahren.
Wer aber im CHL hatte vor Juli 2005 Kenntnis über die Pris-Problematik. Einige der Angeklagten sagten gegenüber den Ermittlern aus, dass ihnen das Propofol-Infusionssyndrom ein Begriff sei, andere behaupteten, nie davon gehört zu haben.
Ein vor Gericht gehörter Arzt der Brüsseler Universitätsklinik St-Luc, in die das Opfer noch kurz vor seinem Tod per Notfalltransport geflogen worden war, erklärte am Donnerstag, dass im Bereich Reanimation tätige Ärzte sich über verschiedene Quellen, wie etwa die Fachliteratur, Wissen über das Pris hätten aneignen können. Dafür sei kein Blick in den Beipackzettel erforderlich gewesen. Die möglichen Komplikationen bei der Sedierung von Kindern mit Propofol seien vielmehr hinlänglich bekannt gewesen. Nicht ungefähr habe man im Brüsseler St-Luc bereits ab 2001 keine entsprechenden Maßnahmen mit dieser Arznei mehr durchgeführt.
Weiter Aufschluss über den Kenntnisstand der jeweiligen Angeklagten könnte vielleicht schon die kommende Verhandlungswoche liefern. Dann bekommen nämlich die Beschuldigten erstmals die Möglichkeit, selbst vor dem Richterpult ihre Sicht der Dinge darzulegen. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.
flüssig
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16'
Petingen
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Jeunesse
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RFCU Lëtzebuerg
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