Lëtzebuerg Veröffentlicht am 02.02.11 15:50

Neue Regeln für Führerscheinbewerber mit Einschränkungen

Diabetes- und Epilepsie-Patienten müssen sich regelmäßig untersuchen lassen

(vb) – Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen es künftig leichter haben, den Führerschein zu machen. Die Änderungen im "Code de la route" betreffen Menschen, die nicht mehr gut sehen, Diabetes haben oder unter Epilepsie leiden.

So sind unter anderem genauere medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Führerscheinbewerber mit eingeschränkter Sehfähigkeit müssen zum Beispiel einen umfangreichen Test absolvieren.

Diabetes-Patienten können den Führerschein für alle Fahrzeugklassen machen, solange sie sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Früher durften Diabetiker keinen Führerschein für Busse und schwere Lastwagen machen. Bei Epileptikern gibt es ebenfalls eine Neuerung: Sie dürfen auf eine ärztliche Untersuchung verzichten, wenn sie mindestens fünf Jahre lang keinen Anfall hatten.

Die neuen Regelungen gelten ab diesem Donnerstag. Sie setzen eine EU-Direktive um, die ein einheitliches Recht schafft.

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