Lëtzebuerg Veröffentlicht am 01.01.01 01:01

Mutmaßlicher Kindesmissbrauch: haben die Ermittler versagt?

Im Gerichtsprozess gegen den 56-jährigen Luxemburger, der wegen Vergewaltigung und Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter angeklagt ist, bestätigte sich auch am zweiten Verhandlungstag, dass das Anklagedossier offenbar mit der heißen Nadel gestrickt wurde.

Auch bei der Anhörung der Hauptbelastungszeugin kamen wenig neue Informationen zum Vorschein. Die damals 24-jährige Pädagogikstudentin hatte in der Kindertagesstätte, die von dem mutmaßlichen Opder besucht wurde, halbtägig als Aushilfserzieherin gearbeitet.

Da das verwahrloste Kind aus schwierigen Familienverhältnissen kam und unter einer Entwicklungsstörung litt, wurde es individuell von der Zeugin betreut. Dabei sei es zu einem anderthalbstündigen Gespräch mit dem sonst sehr zurückhaltenden und scheuen Kind gekommen, so die Zeugin.

Indizien für einen Missbrauch

Sie habe geglaubt, Indizien für einen Missbrauch in den Aussagen des Kindes zu erkennen und sei ″sehr schockiert″ gewesen. Anschließend habe sie das Kind Zeichnungen und Plastillin-Figuren anfertigen lassen.

Mindestens zwei Figuren hätten ihrer Meinung nach ihren Verdacht bestätigt, da sie eindeutige sexuelle Elemente enthalten hätten. Das Kind habe außerdem gesagt, sein Vater komme abends zu ihr ins Bett und tue ihr weh. Auf Nachfrage, wie dies geschehe, habe das Kind dann gesagt, der Vater mache dies mit seinem Geschlechtsteil und "stoße sie".

Eine Aussage, die später von der Verteidigung relativiert wurde. Es habe aufgrund der schwierigen Familiensituation eine gewisse Erwartungshaltung auf Seite des Erziehungspersonals gegeben, so Me Claudia Monti. Die Mutter des Kindes sei in psychiatrischer Behandlung und suizidgefährdet gewesen. Der Angeklagte sei als Gelegenheitstrinker dargestellt worden und der damals 8-jährige Bruder des Opfers habe ein sehr frühreifes Sexualverhalten gezeigt.

Von einer Kollegin habe die Hauptzeugin gehört, dass das Mädchen gesagt habe, ihr Vater spiele zu Hause ″Monster″ mit ihr. Die Hauptzeugin habe gewusst, oder vielmehr geglaubt zu wissen, dass der Vater das Besuchsrecht entzogen bekommen habe.

Interessanterweise lag dem Gericht bis Dienstag kein Entschluss eines Jugendrichters vor, der eine solche ″Mesure d'écartement″ belegt – aus dem einfachen Grund dass es diese nie gab.

Erwartungshaltung der Belastungszeugin?

Es seien also alle Voraussetzungen gegeben gewesen, um Verdachtsmomente gegen den Vater aufzubauen. Die unerfahrene Studentin, die selber zugegeben habe, noch nie mit einem missbrauchten Kind zu tun gehabt zu haben, sei nach eigener Aussage von dem mutmaßlichen Enthüllungen des Kindes traumatisiert gewesen.

Auch die Ermittler der Kriminalpolizei hätten nur versucht, das Kind dazu zu bringen, die Aussagen gegenüber der Erzieherin zu wiederholen – mit zum Teil zweifelhaften Methoden wie etwa der Bestechung mit Sü$igkeiten. Nicht zuletzt belegten die kategorischen Aussagen des gerichtspsychiatrischen Gutachters, dass die Aussagen des Kindes wenig aussagekräftig seien.

Bedenklich an der ganzen Affäre sei, dass ein Mann aufgrund oberflächlicher Ermittlungen sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht habe, so Me Monti. Ihr Mandant sei von anderen Häftlingen angegriffen und misshandelt worden, so dass er in der Psychiatrie isoliert worden sei.

Vielsagend sei auch, dass das zuständige Sozialamt mittlerweile eine Zusammenführung von Tochter und Vater initiiert habe und dem Kind eine ″starke emotionale Bindung zum Vater″ bescheinige. ″Ein Kind, dass mittlerweile ein wirkliches Opfer ist, da es immer wieder suggeriert bekommt, dass sein Vater ihm etwas Schlimmes angetan hat,″ so die Anwältin des Angeklagten.

Die Verteidigung forderte aufgrund dieser Argumente den Freispruch für ihren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft, sprach sich aber nicht gegen einen teilweisen Strafaufschub aus. Das Urteil soll am 3. März gesprochen werden.

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