(gs) - Generalstaatsanwalt Biever setzte die Abgeordneten der parlamentarischen Justizkommission am Mittwochvormittag unter anderem davon in Kenntnis, dass unabhängig von der jüngsten Gesetzesänderung bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern alle gemeldeten Missbrauchsfälle in Zusammenhang mit der Katholischen Kirche in Luxemburg mittlerweile verjährt sind.
Demnach werden diese Fälle auch keine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Auch der Präsident der Justikommisson, der CSV-Abgeordnete Gilles Roth betonte gegenüber dem "Luxemburger Wort", dass dies in keinstem Zusammenhang mit der Gesetzänderung stehe, sondern aus der Tatsache resultiere, dass besagte Vorfälle sehr lange Zeit zurückliegen.
Alle Opfer seien auch bereits über die Verjährung informiert worden, so Gilles Roth.
Petingen
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