Interview: Claude Feyereisen
Zur „Rentrée judiciaire“ spricht Robert Biever, leitender Staatsanwalt der Bezirksgerichts Luxemburg, im LW-Interview Klartext: Die Ermittlungen in der „Bommeleeër“-Affäre sollen demnächst abgeschlossen werden, die Untersuchungen zum Absturz der Luxair-Maschine von November 2002 haben entschieden zu lang gedauert, und der unverzügliche Entzug des Führerscheins im Fall bestimmter Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hat seinen Zweck bislang nicht verfehlt.
In der Tat! Es ist davon auszugehen, dass der Untersuchungsrichter seine Ermittlungen Ende dieses Jahres abgeschlossen haben wird.
Die Ermittlungen haben sich sehr schwierig gestaltet. An erster Stelle, weil es sich um eine technisch komplexe Angelegenheit handelt, und weil definiert werden musste, wer wofür – besonders bei Luxair – verantwortlich war und weil viele prozedurale Rekurse von Anwälten gegen richterliche Entscheidungen in die Wege geleitet worden waren. Ich teile aber Ihre Meinung, dass diese Untersuchung entschieden zu lange gedauert hat. Für die Hinterbliebenen war das eine sehr schwere Zeit.
Das ist falsch! Der Pilot hat sich wohl im Ausland umschulen lassen, aber er hat uns stets für Befragungen jeglicher Art zur Verfügung gestanden. Und er wird das auch weiterhin tun. Ich bin davon überzeugt, dass er sich auch der Gerichtsverhandlung nicht entziehen wird.
Es ist der feste Wille der Untersuchungsrichterin, die Ermittlungen in diesem Dossier bis zum Jahresende abzuschließen.
Die „Bommeleeër“-Affäre ist insofern aufgeklärt, als gewusst ist, aus welchem Lager die Attentäter stammen. Das Problem besteht darin, dass sich die Zuordnung der einzelnen Anschläge zu jeweils einem bestimmten Täter schwierig gestaltet.
Dann wird es an die Staatsanwaltschaft weitergereicht, die es wiederum an die „Chambre du conseil“ weiterleitet, die darüber befindet, ob genügend Indizien beziehungsweise Beweise vorliegen, um den Prozess verhandeln zu können oder ob das Verfahren eingestellt wird mangels ausreichender Beweise gegen Beschuldigte.
Das Interesse der Öffentlichkeit am Fortgang der Ermittlungen ist verständlich, da es sich einerseits um eine Affäre von großer Tragweite handelt. Andererseits wurden im Rahmen dieser Affäre aber auch wiederholt hoch gestellte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens fälschlicherweise verdächtigt, und ihr Name wurde öffentlich genannt. Aus diesem Grund und weil ich es für meine Pflicht halte, die Öffentlichkeit in bestimmten Fällen mit den richtigen Informationen zu versorgen, habe ich mich am Abend des 24. November 2007 dafür entschieden, am Folgetag – einem Sonntag – eine Dringlichkeitspressekonferenz einzuberufen, während welcher einige Dinge klargestellt und auch falsche Verdächtigungen ausgeräumt wurden.
Ich habe Schaden von unbescholtenen Bürgern abwenden wollen, die nichts, aber auch rein gar nichts mit dem „Bommeleeër“ zu tun haben! Falls eine Angelegenheit so in der Öffentlichkeit steht, besonders nach regelmäßigen Berichten in den Medien, die großen Anklang fanden, und wenn selbst der Premierminister öffentlich über die Angelegenheit spricht, ohne sich aber in irgendeiner Weise einzumischen, kann die Justiz doch nicht ohne öffentliche Reaktion bleiben!
Wie man es macht, ist es verkehrt! Gehe ich nicht an die Öffentlichkeit, wird mir das zur Last gelegt! Informiere ich die Bevölkerung, wird mir wiederum dieses angekreidet!
Was die Öffentlichkeitsarbeit anbelangt, wurde mit der Ernennung von Henri Eippers als Presse- und Kommunikationsbeauftragter ein entscheidender Schritt nach vorn getan. Zu den Aufgaben des „Conseil national de la magistrature“ (CNM) soll zum Teil aber auch die verbesserte Darstellung der Justiz in der Öffentlichkeit gehören, die so für mehr Transparenz sorgen soll. Der Kompetenzbereich des CNM soll beispielsweise die Auswahl bzw. die Ernennung und Beförderung von Magistraten beinhalten – in dem Sinne, dass der Justizminister die Ernennung eines Magistraten nur auf „Avis conforme“ des CNM vornehmen kann.
Im bisherigen, also heutigen System werden die Ernennungen immer von einer politischen Instanz, also dem Justizminister vorgenommen, auch wenn dieser in den meisten Fällen den Vorschlägen Folge leistet. Die Zusammensetzung einer unabhängigen Magistratur kann aber nicht von politischen Persönlichkeiten vorgenommen werden. Die Jurisprudenz des Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eindeutig in diesem Sinne. Ich möchte betonen, dass dies meine persönliche Meinung über den CNM ist.
Meiner Auffassung nach muss eine Mehrheit von Magistraten im CNM tagen, aber eben nicht nur Magistraten. Wäre das der Fall, würde es sich um ein rein korporatistisches Gremium handeln, was nicht annehmbar ist. So sollen auch Nicht-Magistraten im CNM vertreten sein. In der Kontroverse ist, ob ein Anwalt Mitglied des CNM sein kann, oder eine Person, die von einem politischen Organ ernannt wird. Es scheint mir, dass es nicht angebracht ist, dass Politiker in einem solchen Gremium tagen. Der CNM soll aber auch andere Funktionen haben, zum Beispiel was die Bewertung der Luxemburger Justiz anbelangt.
Die Maßnahme des unverzüglichen Führerscheinentzugs ist zweifelsfrei eine gleichermaßen effiziente und abschreckende. 3 500 Führerscheine wurden so seit dem Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes 2007 eingezogen. Dennoch gibt es viel zu tun. In naher Zukunft sollen ja feststehender Radargeräte auf dem Luxemburger Straßennetz Wirklichkeit werden. Die Kultur des Autofahrens wird dadurch – wie es in Frankreich der Fall ist – eine neue, entspanntere Dimension erreichen.
14'
13'
19'
Petingen
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3:0 |
Jeunesse
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RFCU Lëtzebuerg
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2:0 |
Düdelingen
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Fola
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1:2 |
Grevenmacher
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Rümelingen
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4:1 |
Kayl-Tetingen
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Hesperingen
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0:3 |
Differdingen
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Käerjéng
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3:0 |
RM Hamm Benfica
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Niederkorn
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5:2 |
Hostert
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