Von Nicolas Anen
Vor kurzem hat Google angekündigt, zum persönlichen Assistenten seiner Benutzer werden zu wollen. Konkret will der Internet-Konzern ab März sämtliche Informationen, die der Internetsurfer in seinen verschiedenen Online-Diensten preisgibt, miteinander verknüpfen. Ein Vorhaben, dem Gérard Lommel, Präsident der nationalen Datenschutzkommission, „kritisch“ entgegensieht. Er hofft auf Schützenhilfe des gerade vorgestellten neuen EU-Regelwerkpakets in puncto Datenschutz.
In Zukunft soll der Google-Kalender nicht nur an wichtige Termine erinnern, sondern auch den Benutzer warnen, er könne zu spät zu einem Treffen kommen, wenn er jetzt nicht losfahre, weil gerade Staugefahr besteht. So wird es jedenfalls im offiziellen Google-Blog erklärt.
Ab März will der Internet-Konzern nämlich die Benutzerinformationen in den verschiedenen Google-Diensten – von Suchmaschine, über Mail-Box bis Fotoaustauschplattform (Picasa) und soziales Netzwerk (Google+) – miteinander verknüpfen und zu einem neuen Dienst kombinieren. Das erklärte Ziel: dem Benutzer das Leben vereinfachen.
Doch das Leben der Datenschützer ist davon wahrscheinlich ausgeklammert. Gérard Lommel, Präsident der „Commission nationale de la protection des données“ (CNPD), sieht diesem neuen Dienst jedenfalls „kritisch“ entgegen. Zuerst müsse es aber noch im Detail und mit ausländischen Partnern geprüft werden. Jedenfalls zeige diese Ansage, wie heftig der Kampf momentan zwischen Google und Facebook sei, erklärt er. Bei Google habe man gemerkt, dass der Zug der sozialen Netzwerke verpasst wurde und man versuche jetzt, diesen aufzuholen. Dabei wird auf die Vorteile, die die Suchmaschine und andere Dienstleistungen bringen können, gesetzt.
Bedenklich sei dabei die Vereinfachung der Google-Regeln. So sieht es aus, als genüge es in Zukunft, nur einem Service eine Genehmigung zu gestatten (indem man einen Account hat), damit alle Google-Dienste fleißig Daten sammeln und verknüpfen können. Besser wäre, wenn alle Google-Produkte darauf aufmerksam machen würden, dass die eingegebenen Daten mit anderen vernetzt werden können, erklärt Gérard Lommel weiter.
„Ein starkes Stück“ sei jedenfalls das gewählte Datum, um diese Neuerung anzukündigen: Nämlich genau einen Tag, bevor EU-Kommissarin Viviane Reding eine Überarbeitung des Datenschutzes in Europa in Aussicht gestellt hatte. Diese europäischen Pläne begrüßt Gérard Lommel, denn das Beispiel Google zeige, wie dringend es sei zu handeln.
Das neue europäische Regelwerk sieht in seiner derzeitigen Form zum Beispiel das „privacy per default“-Prinzip vor. Dies bedeutet, dass die Einstellung der Internetdienste in puncto Privatsphäre von vorneherein auf maximal eingestellt sein müssten. Wer mehr publizieren will, darf es wohl, muss es aber selbst freischalten.
Dieses Prinzip steht im Gegensatz zu der aktuellen Handlungsweise von Facebook. Der neue „Timeline“-Modus des sozialen Netzwerkes kann nämlich Informationen und Fotos aus der Vergangenheit der Internetbenutzer finden und von sich aus auf deren Seite veröffentlichen. Diese Einträge können wohl wieder entfernt werden, jedoch muss dies manuell geschehen. Dieser Timeline-Modus soll übrigens ab Februar automatisch für alle Facebook-Benutzer eingeführt werden.
Dabei wünscht sich Gérard Lommel, dass bevor neue Modelle online gesetzt werden, zuerst analysiert wird, welchen Einfluss diese auf die Privatsphäre haben könnten. Was nicht bedeutet, dass Datenschützer einen Krieg gegen neue Technologien führen, unterstreicht er. Eher gehe es darum, „ein gesundes Gleichgewicht“ zu finden.
Dies gilt auch für den Bereich benutzerorientierter Werbung, die sich, so Lommel, trotz strenger europäischer Regeln, über zehn Jahre lang in einer Grauzone weiterentwickelt hat. „Auch deshalb ist eine Novellierung der EU-Gesetzgebung nötig“. Es sei höchste Zeit, dass auf gleicher Augenhöhe mit den Internetdiensten verhandelt werden kann.
Deshalb sieht er dem bereits kritisierten Prinzip des „one stop shop“, das im neuen Regelwerk vorgeschlagen wird, positiv entgegen. Dieses sieht vor, dass eine Internet-Firma in Europa nur eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartner hat. „Diese spricht aber dann für die 27“, unterstreicht Gérard Lommel. So könnte „ein ewiges Geplänkel“ einfacher vermieden werden.
Auch findet Gérard Lommel es positiv, dass das Prinzip des „droit à l'oubli“ vorgesehen ist. Der sogenannte „digitale Radiergummi“ wird zwar technisch eine Herausforderung darstellen, doch solle man nicht im legislativen Text in technische Details verfallen, die sowieso in ein paar Jahren veraltet sein werden. „Entscheidend ist das Prinzip“.
Bis das neue europäische Regelwerk in Kraft tritt, werden jedoch noch ein paar Jahre vergehen. Schließlich muss es noch im EU-Ministerrat und im EU-Parlament verhandelt werden. Ohne von der Lobbyarbeit zu sprechen. Deshalb rät Gérard Lommel, in der Zwischenzeit nicht zu vergessen, dass die vermeintlichen Gratis-Onlinedienste sich in Wirklichkeit mit persönlichen Daten bezahlen lassen.