(mk) - Während Autofahren durch moderne Systeme wie Airbags immer sicherer wird, sieht der Schutz für Buspassagiere eher dürftig aus. Viele Busse verfügen mittlerweile über Bauchgurte, doch wer im Stehen mitfährt, kann sich im Gefahrenfall nur auf seine Muskelkraft verlassen.
Nicht nur in der Stadt gehören Bilder von überfüllten Bussen zum Alltag. Auch bei Linien, die über die Autobahn fahren, gilt die Devise: Wer keinen Sitzplatz bekommt muss eben stehen. Sogar, wenn es mit über 100 Sachen über die Autobahn geht.
Bei Reisebussen sind Gurte Pflicht und auch das Stehen während der Fahrt ist verboten. Für städtische Buslinien gilt dies aber nicht, erklärt Paul Hammelmann, Präsident der Sécurité Routière, auf Nachfrage von wort.lu. Er würde sich seit langem über die laschen Gesetze ärgen. Nichts würde unternommen werden, „bis etwas geschehe“.
Auf der Autobahn oder der Landstraße sei der Transport von stehenden Passagieren natürlich besonders gefährlich, doch auch in der Stadt bestünde ein hohes Verletzungsrisiko. Besonders junge Menschen müssten häufig öffentliche Busse nutzen, die überfüllt seien.
„Die physikalischen Kräfte, die auftreten, wenn ein beschleunigter Körper plötzlich abgebremst wird, sind enorm. Ein Gurt kann den Körper abfangen, ein Arm nicht“, unterstreicht Hammelmann. Die Passagiere sind demnach notgedrungen der Fahrweise des jeweiligen Chauffeurs und der anderen Verkehrsteilenehmer ausgeliefert.
Er habe sich bereits mit vielen Affären befasst, bei denen Passagiere im Bus stürzten und sich dabei Blessuren zuzogen, so Hammelmann weiter. Bei einem Unfall müsse die Versicherung der Busgesellschaft für den entstandenen Schaden haften.
Die im öffentlichen Transport eingesetzten Busse sind aus der Straßenverkehrsordnung von 2004 ausgeklammert, was die Gurtpflicht angeht, informiert Pascal Dickes, Sekretär der „Fédération Luxembourgeoise des Exploitants d'Autobus et d'Autocars a.s.b.l.“ (FLEAA). Eine Anschnallpflicht würde deren Flexibilität beeinträchtigen und die Wartezeiten an den Haltestellen verlängern.
Die unterschiedlichen in Luxemburg zirkulierenden Busse wie die reinen Stadtbusse, die Überlandbusse oder die Fahrzeuge regionaler Netze müssten die vom Transportministerium vorgeschriebenen Lastenhefte respektieren. Diese legen zum Beispiel die Anzahl der Sitz- und Stehplätze einzelner Buskategorien fest oder regeln, welchen Bus-Typ ein Betreiber auf einer bestimmten Strecke einsetzen soll.
„Im Prinzip soll der Transport so organisiert sein, dass kein Fahrgast stehen muss“, so Dickes. Ausnahmen seien wohl in Spitzenzeiten möglich. Dies würde jedoch keinen Verstoß gegen das Reglement bedeuten. Bisher seien ihm noch keine Beschwerden hinsichtlich dieser Problemtik zu Ohren gekommen.
Petingen
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3:0 |
Jeunesse
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RFCU Lëtzebuerg
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2:0 |
Düdelingen
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Fola
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Grevenmacher
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Rümelingen
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4:1 |
Kayl-Tetingen
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Hesperingen
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Differdingen
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Käerjéng
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3:0 |
RM Hamm Benfica
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Niederkorn
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5:2 |
Hostert
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