(vb) – Asylbewerber in Luxemburg müssen mit einem kleinen Taschengeld von weniger als einem Euro pro Tag auskommen. Viel zu wenig, findet der Luxemburger Flüchtlingsrat und verlangt auch in anderen Punkten weit reichende Änderungen an den neuen Asyl-Regelungen.
Der Luxemburger Flüchtlingsrat, bestehend aus fünf Hilfsorganisationen, war einkaufen: Für 25 Euro haben die Aktivisten günstige Hygiene- und Drogerieartikel gekauft. Trotzdem war die Einkaufstüte nicht einmal halb voll. 25 Euro pro Monat – so viel Taschengeld steht laut dem neuen großherzoglichen Reglement einem Asylbewerber zu, wenn er inklusive Kost und Logis untergebracht ist. Bisher liegt der Satz bei 122 Euro. "Wir sind schockiert, dass die Sozialhilfe so drastisch gekürzt wird", erklärt Jean Lichtfous von der Asti. Sogar die abgelehnten Asylbewerber, die im "Centre de rétention" auf ihre Abschiebung warten, bekommen drei Euro pro Tag.
"Empört und schockiert" ist der Flüchtlingsrat darüber hinaus über die Bedingungen der Sozialhilfe. In dem Reglement steht nämlich, dass die Sozialhilfe an eine "wohlwollende, kooperative und konstruktive Einstellung" des Asylbewerbers geknüpft ist. Im Extremfall könne einer ganzen Familie die Sozialhilfe gekürzt werden, wenn zum Beispiel ein Kind frech zu einem Mitarbeiter des Flüchtlingsamts Olai war, befürchtet Armelle Ono von Acat. "Das kann doch einfach nicht sein."
Sie bemängelt außerdem, dass Kinder von Asylbewerbern nur bis zum 6. Schuljahr in den Unterricht müssten. "Unseres Wissens geht die Schulpflicht in Luxemburg bis zum 16. Lebensjahr", unterstreicht Armelle Ono.
Zu finanziellen Engpässen könne es kommen, wenn Flüchtlinge zum Arzt müssen und zum Beispiel den Patientenanteil von 36 Euro vorstrecken sollen. "Für viele übersteigt schon dieser kleine Betrag ihre Möglichkeiten", sagt die Acat-Aktivistin.
Der Flüchtlingsrat hat deshalb, ohne von Familienministerin Marie-Josée Jacobs gefragt zu sein, eine Beurteilung des großherzoglichen Reglements verfasst. Die Familienministerin wird im Parlament am 16. Februar zu den neuen Regelungen Stellung nehmen. Danach geht das Reglement auf den Instanzenweg.
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