(str/dnr) - Wie am Donnerstagnachmittag angekündigt, hat der Anwalt der beiden im Bommeleeër-Dossier beschuldigten Polizisten pünktlich um 9 Uhr am Freitagmorgen Einspruch gegen die Entscheidung der Ratskammer eingelegt. Wie Me Vogel danach betonte, werde dieses Rechtsmittel nicht ohne Folgen für den Prozess bleiben.
“Das Berufungsgericht der Ratskammer kann Entscheidungen fälleb, die der Ratskammer in erster Instanz nicht zustanden”, betonte Gaston Vogel gegenüber Radio DNR. “Sie kann beispielsweise anordnen, daß eine erneute Beweisaufnahme zu einzelnen Punkten geführt werden muss.” Das sei es auch, worum es ihm bei dem Berufungsverfahren gehe.
Wieviel Zeit vergehen wird, bis das zweite Richtergremium eine Entscheidung fällt, ist völlig unklar. Die Ermittlungsakten würden ein ganzes Zimmer füllen, meinte Vogel. Da müssten sich die Richter der Berufungskammer erst einmal durcharbeiten. Vogel beteuert auch weiterhin die Unschuld der Polizisten: “Meine Mandanten haben sich nichts vorzuwerfen”.
Am 25. November 2007 hatte der damalige Staatsanwaltschaft Robert Biever nach mehrtägigen Hausdurchsuchungen und Verhören in einer Pressekonferenz die Aufklärung der mehr als 20 Jahre zurückliegenden Attentatsserie bekannt gegeben. Die Täter würden aus den Reihen der Spezialeinheit “Brigade Mobile de la Gendarmerie” stammen. Später wurde bekannt, dass zwei Polizisten als Tatverdächtige vom Dienst suspendiert wurden.
Zwischen dem 30. Mai 1984 und dem 25. März 1986 explodierten an 20 Tatorten im Großherzogtum insgesamt 24 Sprengsätze.
16'
7'
23'
Petingen
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3:0 |
Jeunesse
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RFCU Lëtzebuerg
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2:0 |
Düdelingen
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Fola
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Rümelingen
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RM Hamm Benfica
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5:2 |
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