Lëtzebuerg Veröffentlicht am 03.03.09 16:59

Freispuch auf ganzer Linie für den Angeklagten

(jot) - Ein 56-jähriger Mann aus Monnerich, der beschuldigt wurde, seine heute siebenjährige Tochter bis März 2007 vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben, wurde am Dienstag von der Kriminalkammer Luxemburg von allen Vorwürfen freigesprochen.

Das Richterkollegium folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft mit teilweisem Strafaufschub gefordert hatte. Die Verteidigung hatte den Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

An den beiden Verhandlungstagen stellte sich heraus, dass das Anklagedossier offenbar mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Der Vorsitzende Richter Prosper Klein sprach von „sehr wenig Substanz“ im Dossier. Er habe im gesamten Untersuchungsdossier nicht eine einzige Aussage des Kindes selbst gesehen, die darauf hinweist, dass sein Vater es vergewaltigt habe.

Angeklagter stritt Vorwürfe kategorisch ab

Die Hauptbelastungszeugin im Prozess war eine Erzieherin, die als Praktikantin in einer Tagesstätte gearbeitet hatte, als das Kind dort betreut wurde. Aufgrund des auffälligen, hypersexuellen Verhaltens des Mädchens hatte sie Verdachtsmomente erkannt, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden sei. Die Erzieherin hatte daraufhin Gespräche mit dem Kind geführt, nach denen sie zur Überzeugung gelangte, dass etwas vorgefallen sei.

Der Angeklagte stritt an beiden Verhandlungstagen kategorisch ab, seine Tochter jemals sexuell missbraucht zu haben. Ein psychologischer Gutachter betonte, dass er keine Anzeichen eines pädophilen Verhaltens beim 56-Jährigen festgestellt habe.

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