(hay) - Anfang Juni war es auf der A64 in Richtung Luxemburg zu einem spektakulären Verkehrsunfall gekommen. Eine Augenzeugin, die den Crash beobachtet hatte, wählte ohne Zögern direkt den Notruf. Weil sie aber zu dem Zeitpunkt noch im Luxemburger Netz eingewählt war, landete ihr Anruf bei der Notrufzentrale der hiesigen Polizei. Doch Hilfe erfuhr sie von dem Beamten keine. Ganz im Gegenteil.
Der Frau wurde laut einem volksfreund.de-Bericht am Telefon erklärt, dass für den Unfall die deutschen Kollegen zuständig seien und man ihr deshalb nicht helfen könne, danach wurde aufgelegt.
Polizei-Pressesprecher Vic Reuter bestätigte die Ereignisse auf Nachfrage von wort.lu und erklärte: „Das war nicht praxisentsprechend.“ In der Regel würde ein Notruf so behandelt werden, wie er eben aus einem Gespräch hervorgehe und – bei Notwendigkeit – sofort an die zuständigen Kollegen weitergeleitet werden. In dem vorliegenden Fall sei aber nicht richtig gehandelt worden, hieß es weiter.
Die Frage, wie es zu der Fehleinschätzung des Notfalls kommen konnte, führte Reuter auf die Art des Gesprächs zurück. Das Telefonat der Augenzeugin mit dem Beamten habe nur kurz, etwa 30 Sekunden lang, gedauert. Zudem hätte die Anruferin recht ruhig gewirkt: „Das Gespräch hatte sich stressfrei angehört.“
So oder so: Für den Polizisten aus der Notrufzentrale bleiben die Geschehnisse nicht folgenfrei. Laut Reuter würde nun eine interne Prozedur anlaufen, in deren Rahmen der Beamte den Vorfall erklären müsse. So könnte dann versucht werden, Konsequenzen zu ziehen und die Abläufe zu verbessern.
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