Lëtzebuerg Veröffentlicht am 03.02.12 16:15

Die katholische Kirche erkennt das Leid der Opfer an

Erzbischof Jean-Claude Hollerich hat hierzu ein Dekret erlassen

Angesichts des Leids, das den Opfern sexualisierter Gewalt durch Vertreter der Kirche zugefügt wurde, hat der Erzbischof von Luxemburg, Jean-Claude Hollerich am 1. Februar 2012, in einem Dekret, verschiedene Entscheidungen getroffen.

Als Zeichen des präventiven Einsatzes für Kinder und Jugendliche wird das Projekt „Centro de Ação Comunitária esperança do Futuro“ im Armenviertel Morro São Carlos in Rio de Janeiro (Brasilien) in einer Höhe von 50.000 € unterstützt. Mit diesem Geld wird einer lokalen Vereinigung geholfen, die Kindern und Jugendlichen mitten in einer von Armut und Drogenkrieg beherrschten Welt einen geschützten Ort anbietet, an dem sie Nachhilfeunterricht und Freizeitbeschäftigungen erhalten.

In den Fällen, in denen Opfer sexuellen Missbrauchs eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids beanspruchen, aber wegen der eingetretenen Verjährung kein strafrechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht, kann eine materielle Leistung gewährt werden. Eine derartige Leistung soll der Täter persönlich erbringen. Sollte dieser aus unverständlich Gründen diese Leistung verweigern, wird die katholische Kirche diese bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 5.000 € erbringen. Der Betrag wird unabhängig von der Erstattung von Kosten für die Therapie übernommen.

Unabhängige Kommission

Eine unabhängige Kommission prüft die Ansprüche und entscheidet über die zu erbringenden Leistungen. Ihr gehören an: Marc Fischbach, Vorsitzender, Marianne Rodesch-Hengesch, Jean-Paul Schmit, Camille Schroeder und Monique Wirion.

Ansprüche auf Anerkennung des durch sexualisierte Gewalt von Vertretern der Kirche zugefügten Leids können binnen einer Frist von drei Monaten von allen Personen erhoben werden, die sich bei der „Hotline“ gemeldet hatten, oder binnen drei Monaten, nachdem sie sich bei der Missbrauchsbeauftragten melden werden. Die entsprechenden Anträge können schriftlich gerichtet werden an den Vorsitzenden der Kommission, Marc Fischbach, B.P. 419, L - 2014 Luxembourg.

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