Lëtzebuerg Veröffentlicht am 02.02.12 21:21

Der Bommeleeër-Steckbrief des BKA

Wurden die Täter geschützt? / Woher stammten die Insiderkenntnisse?

Erpresserbrief: Betrayal will be punished. The heads are considered to be responsible.
Foto: Steve Remesch

(str) - Am 4. August 2000 beauftragte Untersuchungsrichterin Doris Woltz das deutsche Bundeskriminalamt mit einer operativen Fallanalyse. Ziel war es, aufgrund von objektiven Daten ein Täterprofil zu erstellen – dies ohne, dass der Blick der Analytiker durch bisherige Ermittlungen und Verhöre getrübt wird.

Aufgrund von Tatortbildern und Beschreibungen, materiellen Beweisen und Presseartikeln sollten die deutschen Ermittler u.a. auch feststellen, ob die Täter Dinge gemacht hatten, die nicht nötig waren oder andere wichtige Schritte unterlassen hatten. Wie in der Anklageschrift betont wird, war es das erste Mal in der Luxemburger Kriminalgeschichte, dass eine operative Fallanalyse durchgeführt wurde.

Laut BKA bestand kein Zweifel daran, dass die Anschläge von ein und der gleichen Tätergruppe ausgeführt wurde. Mindestens vier Täter werden hinter den Anschlägen vermutet, die im Umgang mit Sprengvorrichtungen sehr geübt waren und denen auch der Gebrauch von Lötkolben, Bolzenschneidern und angeschliffenen Meißeln nicht fremd war.

Keine Chaoten!

Darüber hinaus, so das BKA, hatte ein Täter eine „Bastlermentalität“, ein weiterer war sehr geübt im Umgang mit einer Schreibmaschine. Alle Attentäter müssten zudem über eine ausgeprägte körperliche Fitness verfügen. Sie gingen dem BKA nach sehr planerisch vor, was eine „Gruppe bunt zusammengewürfelter Chaoten“ ausschließe. Zudem hatten sie offensichtlich Erfahrung mit Erpressungen und kannten die Vorgehensweise der Gendarmerie.

Die Gruppe zeichne sich durch einen sehr engen Zusammenhalt und gar durch eine gegenseitige Abhängigkeit aus. Terroristische, chaotische und monetäre Motive hinter der Attentatsserie schließt das BKA aus. Die Motivation sei eindeutig idealistisch. Besonders hervorgehoben wird dabei, dass die Täter in einem der Erpresserbriefe von einem „Verantwortlichmachen der Köpfe“ und „Bestrafen von Treuebruch“ sprechen würden.

Tatortberechtigt und arrogant

Bei zwei Attentaten, dem Anschlag auf das Gendarmeriegebäude und jenem in Hollerich, haben die Täter dem Bundeskriminalamt zufolge trotz weitgehender Vorbereitungen ein sehr hohes Risiko auf sich genommen. Dies belege, dass die Täter über spezielle Kenntnisse verfügten, möglicherweise tatortberechtigt waren und ihnen diese speziellen Taten besonders wichtig waren.

Laut Bericht legten die Täter zudem ein Überlegenheitsgefühl, gar eine gewisse Arroganz der Gendarmerie an den Tag. „All diese Elemente – zusammen mit anderen – führen dazu, dass die Frage, ob die Täter nicht einen gewissen Schutz genossen, weit davon entfernt ist, eine theoretische Frage zu sein“, schlussfolgert Generalstaatsanwalt Robert Biever in der Anklageschrift.

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