(FeMo) – Im Luxemburger Recht gibt es ein Untersuchungsgeheimnis und es gibt das Unschuldsprinzip. Dieses Prinzip gilt auch für den in den vergangenen Jahren in Luxemburg zunehmend bekannter gewordenen Unternehmer und Sportmäzen Flavio Becca. Darauf machte die Justiz bereits am Donnerstag in der Früh aufmerksam.
Am Donnerstagmorgen verbreitete sich eine RTL-Nachricht in Windeseile: In der Privatwohnung und in Unternehmen Beccas wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt – wie sich einige Stunden später zeigte, hatten Polizisten bereits am Dienstag bei dem Unternehmer geklingelt.
Der Name Becca war in den vergangenen Wochen häufig zu lesen und zu hören. Mal ging es um das Fußballstadion in Roeser, meistens ging es um die Zukunft von Leopard Trek und mithin um die Zukunft des Luxemburger Radsports schlechthin. Und nun die Hausdurchsuchungen.
Am Donnerstag um 12.48 Uhr sorgte der Unternehmer dann selbst für etwas Licht im Dunkel. In seinem Auftrag wurde ein Pressecommuniqué verschickt. Seitdem ist zumindest eines klar: Die Justiz ermittelt wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Firmengeldern. Die Firmen und Becca selbst hätten mit den Ermittlern zusammengearbeitet, heißt es auch noch in der Mitteilung. Eine Anklage gebe es nicht.
Deshalb, sagt der Sprecher Beccas später, habe man auch keine Akteneinsicht und man wisse auch nicht, was genau dem Unternehmer und seinen Unternehmern vorgeworfen werde. Noch etwas später folgt ein weiteres – aus Sport-Luxemburger Sicht wohl besonders wichtiges – Detail. Gegenüber Radio DNR lässt der Sprecher von Becca wissen, die Gesellschaft Leopard SA sei nicht von den Hausdurchsuchungen betroffen gewesen.
Wie in solchen Fällen üblich, hält man sich bei der Justiz mit Stellungnahmen zurück. Man bestätigt lediglich die Hausdurchsuchungen und verweist auf die laufenden Untersuchungen. Und auf das Unschuldsprinzip.
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