(gs) - Die Richter des Zuchtpolizeigerichts Luxemburg verurteilten am Freitag einen 43-jährigen Mann wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu 16 Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Die Bewährungsstrafe ist an Auflagen geknüpft, gemäß denen sich der Mann u.a. einer Therapie zur Behandlung seiner pädophilen Neigungen unterziehen lassen muss.
Auf einer externen Festplatte des Mannes hatte die Polizei insgesamt 240 000 Fotos und 616 Videos pornografischer Natur sichergestellt. Davon waren 561 Bilder sowie drei Filme eindeutig kinderpornografischer Natur. 1 420 weitere Bilddateien enthielten laut dem leitenden Ermittler vor Gericht zwar nicht explizit pädapornografisches Material, hätten aber auch Kinder – in der Hauptsache Mädchen zwischen acht und zwölf Jahren – in „nicht kindgerechten“ Posen abgebildet. Der Mann habe zudem gezielte Suchbegriffe benutzt, um die kinderpornografischen Fotos und Filme aufzustöbern, so der Ermittler, was einen zufälligen Fund, wie der Beschuldigte ihn angeführt hatte, auschließe.
Die Kriminalpolizei hatte im März 2011 Informationen bezüglich eines in Luxemburg stationierten Servers erhalten, der kinderpornografisches Material zur Verfügung stellen würde. Im Zuge der nachfolgenden Ermittlungen waren die Beamten dann auch auf die IP-Adresse des Beschuldigten bzw. die seiner Schwester gestoßen, bei der er wohnhaft ist. Der Identifizierung folgte eine Hausdurchsuchung mit erwähntem Resultat.