Lëtzebuerg Veröffentlicht am 02.02.12 20:55

Beobachten, hoffen und … dranbleiben

Mehrere Anläufe auf dem Weg zum Prozess

Tatortermittler sicherten nach den Explosionen kaum verwertbare Spuren.
Foto: Tessy Hansen

(str) - Die Ermittlungen um die Bombenattentate standen unter keinen guten Vorzeichen. Daran lässt die Anklageschrift keine Zweifel. Die Spurenauswertung war mehr als mager, Augenzeugen lieferten kaum verwertbare Hinweise und weder Erpresser noch Bombenleger ließen sich auf frischer Tat ertappen.

Die Wucht der Explosionen ließ nur wenig von den Sprengkörpern übrig. Die Stichflamme zerstörte die Spuren der Attentäter. Es dürfte daher auch kaum verwundern, dass die Ermittler sich zu Beginn der Anschlagsserie vorrangig mit den Erpresserschreiben befassten. Wie Generalstaatsanwalt Robert Biever in der Anklageschrift betont, werden nur die wenigsten Erpressungsversuche von Erfolg gekrönt.

Nachdem die Sicherheitskräfte bei zwei Übergabeversuchen im Mai und Juni 1985 regelrecht vorgeführt wurden, stand Biever zufolge außer Zweifel, dass die Täter keine Erpressung im Sinn hatten, sondern nur die Attentate. Zudem blieben nach der inszenierten Übergabe im unterirdischen Parkhaus an der Place du Théâtre die Erpresser stumm – bis zum Attentat auf das Wohnhaus von Notar Hellinckx am 17. Februar 1986, dem vorletzten Anschlag. „You lost“, schrieben die Bombenleger.

Hoffen auf Glückstreffer

84 Personen wurden während der Serie verhört. Laut Anklageschrift waren es ausschließlich Opfer oder Zeugen, die berichteten was sie sahen, als sie nach einer Explosion an einen Tatort kamen. Die Ermittler erhofften sich auf diese Weise mehr über das Modus operandi der Täter zu erfahren, um sie dann beim nächsten Coup auf frischer Tat zu stellen.

„Die verantwortlichen Ermittler haben einem Satz aus dem ersten Erpresserbrief, in dem zu lesen war ,time and space are on our side‘, nicht genügend Beachtung geschenkt“, schreibt Biever. Der Satz verdeutliche, warum es den Sicherheitskräften nicht gelingen konnte, die Täter auf frischer Tat zu ertappen – es sei denn durch einen Glückstreffer.

Die „Brigade mobile“ der Gendarmerie war von ihrem Kommandanten Kapitän Reuland angewiesen worden, sehr schnell nach einem Anschlag einsatzbereit zu sein und mögliche Ziele sowie Verdächtige zu observieren. Vorrangig wurden verurteilte Verbrecher beobachtet. Als verdächtig galten aber auch Mitarbeiter der Poudrerie, aus Steinbrüchen, der Cegedel, der Straßenbauverwaltung, der Stadtverwaltung und des Flughafens sowie Zahlungsmuffel aus der Cegedel-Kundschaft, Bauern, Studenten, Grüne, Rechts- und Linksextremisten, zu Disziplinarstrafen verurteilte Staatsbeamte und Sicherheitsfirmen.

Verdächtige Zwillinge im Visier

Nach dem Prinzip der Rasterfahndung wurden auch Personen überprüft, die über eine militärische Ausbildung zum Sprengmeister verfügten, die Fahrzeuge mit Militärreifen fuhren und Bewohner verschiedener Gemeinden. Laut Anklageschrift galten nach einer Zeugenaussage im Rahmen des Anschlags in den hauptstädtischen Kasematten auch Zwillingspaare im Alter von 18 bis 27 Jahren als verdächtig. Insgesamt wurden 3 308 Ermittlungen geführt und 3 229 Fahrzeuge überprüft. Zwischen 1986 und 1992 folgten nur noch 38 Verhöre.

Nach 1992 wurde es noch ruhiger. Untersuchungsrichter Prosper Klein, der die Ermittlungen seit 1985 leitete, übernahm andere Aufgaben, und da es insgesamt nur vier Untersuchungsrichter am hauptstädtischen Gericht gab, nahm das Tagesgeschäft überhand. Dennoch wurde durch eine regelmäßige Zusammenarbeit von Ermittlern und Magistraten eine Verjährung des Falls verhindert.

1997 entschied dann Untersuchungsrichterin Doris Woltz, den Fall neu aufzurollen. Alle Elemente des Dossiers wurden unter ihrer Leitung neu überprüft. Bis zum Abschluss der Beweisaufnahme Anfang 2010 verfasste die Kriminalpolizei 425 Berichte, führte 49 Beschlagnahmungen aus, ortete 37 Mal Mobiltelefone, entnahm bei 151 Personen DNA-Proben und verhörte 169 Personen, davon drei unter Hypnose.

Die Untersuchungsrichterin führte ihrerseits 78 Anhörungen durch. Zudem ordnete sie 86 Hausdurchsuchungen, 29 DNA-Überprüfungen und elf andere Expertisen an. Am 10. März legte Generalstaatsanwalt Robert Biever der Ratskammer die Anklageschrift vor.

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