Lëtzebuerg Veröffentlicht am 20.11.10 15:47

APEG und APEL: "Sicherheit nicht allein Sache des Personals"

Kritik am Urteil

Am 2. Oktober 2006 passierte in der Steinseler Maison relais ein schwerer Unfall, bei dem ein sechsjähriger Junge ums Leben kam.
Gerry Huberty

(hay) - Das Urteil des Zuchtpolizeigerichts Luxemburg im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Jungen in der Steinseler Maison relais am 2. Oktober 2006 schlägt weiter hohe Wellen.

Nachdem sich am Freitag die „Fédération générale de la fonction communale“ (FGFC) und der FNCTTFEL-Landesverband in unabhängigen Pressemitteilungen zu Wort gemeldet hatten, haben nun auch der Berufsverband der Sozialpädagogen APEG („Association professionnelle des éducateurs gradués“) sowie die „Association professionnelle des éducateurs/trices luxembourgeois(es)“ (APEL) in einem Presseschreiben reagiert.

In der Mitteilung, die am Samstag verschickt wurde, regen sich die APEG und die APEL über das am Donnerstag gefällte Urteil auf. Der Aspekt der Verantwortung hätte die Hauptrolle bei der Klärung der Schuld-Frage gespielt. In diesem Zusammenhang sind die beiden Berufsverbände der Auffassung, dass die Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen nicht alleine in den Verantwortungsbereich des Personals falle.

Artikel 18 des großherzoglichen Reglements über die Organisation einer Maison relais besage nämlich eindeutig, dass die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Einrichtung der Zuständigkeit einer Gemeindeverwaltung unterliege.

Die APEG und die APEL werfen damit die Frage auf, ob die Richter in ihrem Urteil die Verantwortung der öffentlichen Hand ausreichend berücktsichtigt haben.

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