Lëtzebuerg Veröffentlicht am 29.02.12 20:40

Angriff mit Trinkglas: Opfer erlitt Luftröhreneinschnitt

45-Jähriger wegen versuchten Totschlags angeklagt / Staatsanwaltschaft fordert elf Jahre Haft

(gs) - Ein Angriff mit einem Trinkglas beschäftigte – wie leider so oft in der jüngeren Vergangenheit – auch am Mittwoch die Kriminalkammer Luxemburg. Ein 45-jähriger Mann, musste sich dabei wegen versuchten Totschlags verantworten.

In der Nacht zum 28. März 2008 besuchte der Angeklagte eine hauptstädtische Gaststätte, wo er nach dem Genuss einiger Biere ein Auge auf eine junge Frau geworfen hatte. Als er sich ihr wenig charmant – weil mit immerhin 2,2 Promille – annäherte, gab diese ihm höflich zu verstehen, dass sie auf seine Gesellschaft keinen Wert lege. Der Mann ließ sich davon aber nicht abhalten und versuchte weiter sein Glück. Die Frau entschied, ihn einfach zu ignorieren und drehte sich zu ihrer Freundin sowie deren Begleiter. Letztgenannter forderte den Beschuldigten dann ebenfalls auf, seine Anmache doch bitte schön sein zu lassen.

Das war dann wohl zu viel für den Angeklagten: In der Folge soll er nämlich dem anderen Mann zu verstehen gegeben haben, dass er ihm die Kehle durchschneiden würde, worauf der Angesprochene sich desinteressiert abwandte. Kurz darauf packte der Beschuldigte dann ohne Vorwarnung den anderen Mann an der Schulter und rammte ihm ein Trinkglas in den Hals, das er zuvor noch absichtlich zerbrochen hatte.

Im Krankenhaus stellten die Ärzte beim 37-jährigen Opfer einen Luftröhreneinschnitt fest, eine Verletzung, die laut Aussagen eines Mediziners vor Gericht ohne Behandlung zum Tod geführt hätte. Fünf Tage verbrachte der Mann im künstlichen Koma. Noch heute hat er eigenen Angaben zufolge Probleme beim längeren Sprechen.

Der Angeklagte wurde von der Polizei am Tatabend noch vor der Gaststätte angetroffen. Zu diesem Zeitpunkt stritt dieser aber noch vehement ab, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Gestern vor Gericht behauptete er dann, dass er vor seinem Angriff selbst zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Das konnten aber weder das Opfer, noch andere Zeugen bestätigen.

Vorwurf des versuchten Totschlags

Die Schwere der Verletzungen und die Vorgehensweise des Angeklagten führten letztlich dazu, dass der Fall vor der Kriminalkammer verhandelt wurde. In einem ersten Anlauf war die Angelegenheit aber von der Ratskammer des Bezirksgerichts Luxemburg an das Zuchtpolizeigericht verwiesen worden, wo sie im November 2009 unter dem Anklagepunkt der vorsätzlichen Körperverletzung (Delikt) verhandelt wurde. Im Laufe des Verfahrens wurden aber Indizien zu Tage gefördert, die den Vorwurf des versuchten Totschlags (Verbrechen) rechtfertigten.

So kam es, dass sich der 45-jährige Beschuldigte am Mittwoch doch noch vor der Kriminalkammer Luxemburg verantworten musste, wo die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft forderte, sich aber nicht widersetzte, dass von dieser Strafe acht Jahre zur Bewährung (mit Auflagen) ausgesetzt werden. Das Urteil ergeht am 21. März.

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